Der Ärzteverband FMH hat das von der FMH, dem Spitalverband H+ sowie prio.swiss erarbeitete Dokument «Höchstgrenze der ärztlichen Leistungen im TARDOC vom 3. Juli 2026» veröffentlicht. Der heikelste Punkt darin: Die Summe der Taxpunkte der ärztlichen Leistung, die für die Grundversicherung über den TARDOC abgerechnet wird, darf 1577 pro Tag nicht überschreiten, und zwar im Monatsdurchschnitt und pro ausführendem Arzt. Nicht einberechnet sind gewisse Arbeiten, etwa Notfallbehandlungen oder der Dokumentationsaufwand. Die durchschnittliche 1577-Taxpunkte-Höchstgrenze pro Tag hat in der Ärzteschaft einen Riesenwirbel ausgelöst. Hier ein Auszug daraus: Die Petition gegen die Taxpunkte-Höchstgrenze, die Stellungnahmen des Hausärzteverbands und die Stellungnahme des Bundesamts für Gesundheit BAG.
Petition «Keine tägliche Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL) im TARDOC»
Auszug aus der an die Schweizerische Bundesversammlung gerichteten Petition «Keine tägliche Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL) im TARDOC»: «Wir, die Unterzeichnenden, ersuchen die Bundesversammlung, sich mit Nachdruck gegen die geplante Einführung einer täglichen Obergrenze der ärztlichen Leistung (AL) im TARDOC einzusetzen und die zuständigen Behörden aufzufordern, auf diese Massnahme zu verzichten.
Die vorgesehene Begrenzung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die ambulante Gesundheitsversorgung der Schweiz dar. Ärztinnen und Ärzte müssten nach Erreichen einer administrativ festgelegten Tageslimite ihre Tätigkeit beenden, obwohl weiterhin Patientinnen und Patienten auf eine medizinische Behandlung angewiesen wären. Medizinische Entscheidungen dürfen nicht durch starre administrative Limiten bestimmt werden.
Die geplante Massnahme widerspricht der Strategie ‘ambulant vor stationär’. Ambulante Behandlungen würden wieder vermehrt in die Spitäler verlagert. Dies führt zu höheren Kosten, längeren Wartezeiten und einer zusätzlichen Belastung der Notfallstationen.»
Stellungnahme von «mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz» zur vorgesehenen 1577-Taxpunkte-Höchstgrenze pro Tag im ambulanten Tarif
«Die vorgesehene 1577-Taxpunkte-Höchstgrenze pro Tag für ärztliche Leistungen (AL) im neuen ambulanten Tarifsystem wirft hohe Wellen und verunsichert viele Kolleginnen und Kollegen. Dabei wird teilweise der Eindruck erweckt, Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte seien von dieser Regelung besonders betroffen. Dieser Eindruck ist falsch. Aus Sicht von ‘mfe Haus- und Kinderärzte’ Schweiz besteht zum aktuellen Zeitpunkt mit dem aktuellen Tarif diesbezüglich kein Anlass zur Sorge, denn die vorgesehene AL-Höchstgrenze dürfte die haus- und kinderärztliche Versorgung im Praxisalltag kaum tangieren.
Gesetzlicher Auftrag – nicht neuer Tarifeingriff: Die Einführung der AL-Höchstgrenze beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe des Parlaments im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2. Die Tarifpartner wurden vom Bundesrat verpflichtet, ihm ein Umsetzungskonzept zur Genehmigung vorzulegen. In Kraft treten soll die Begrenzung am 1. Januar 2027. Die im eingereichten Konzept vorgesehene Höchstgrenze beträgt 1'577 Taxpunkte für ärztliche Leistungen (AL) pro Arbeitstag als Monatsdurchschnitt. In der Berechnung nicht berücksichtigt werden unter anderem Notfall- und Dringlichkeitszuschläge, Berichte und Gutachten sowie ambulante Pauschalen.
Um diesen Wert allein mit ärztlicher Sprechleistung (also mit AL) zu erreichen, wären über einen ganzen Monat hinweg täglich rund 12 Stunden reine Konsultation mit Patientenkontakt erforderlich – an jedem einzelnen Arbeitstag. Zwar können während Infektwellen oder an einzelnen Spitzentagen aussergewöhnlich hohe Arbeitsbelastungen auftreten. Entscheidend ist jedoch der Durchschnitt über den gesamten Monat pro ausführenden Arzt/Ärztin (GLN-Basis). Dieser liegt im haus- und kinderärztlichen Praxisalltag selbst bei sehr effizient arbeitenden Kolleginnen und Kollegen unter der vorgesehenen Höchstgrenze. Damit dürften Haus- und Kinderarztpraxen von der neuen Regelung kaum betroffen sein.
Dass die AL-Obergrenze in einzelnen Fachgebieten zu Problemen führt, liegt an den veralteten Datengrundlagen des Tarifs: Sie wurden bisher nicht überarbeitet und ermöglichen es, dass die Gesamt-AL deutlich über der effektiv geleisteten Arbeitszeit liegen kann. Umso wichtiger, dass sich die gesamte Ärzteschaft jetzt für eine Anpassung dieser Grundlagen an die aktuelle Arbeitsrealität einsetzt.»
Informationen des Bundesamts für Gesundheit BAG zur Höchstgrenze für verrechenbare Taxpunkte pro Arbeitstag: Entscheid fällt im vierten Quartal 2026
Das Bundsamt für Gesundheit BAG unterstreicht in einer Stellungnahme: «In den letzten Tagen gab es Diskussionen rund um das Thema ‘Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte des ärztlichen Teils des TARDOC’. In diesem Zusammenhang gilt es Folgendes zu beachten:
- Der Antrag der Tarifpartner geht auf einen Entscheid des Parlaments zurück: Es hat dem Bundesrat im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 den Auftrag gegeben, in der gesamtschweizerischen Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte im ärztlichen Teil festzulegen (Massnahmen zur Kostendämpfung– Paket 2, BBI 2025 1108). Dies entspricht den sogenannten ‘ärztlichen Leistungen’ (auch AL genannt) in der Einzelleistungstarif-Struktur TARDOC.
- Das Parlament will mit dieser Bestimmung verhindern, dass Leistungserbringer über den Einzelleistungstarif ein Gesamtvolumen an ärztlichen Leistungen pro Arbeitstag abrechnen, das überhöht ist, weil es weder medizinisch noch zeitlich plausibel nachvollziehbar ist.
- Um den Auftrag des Parlaments zu erfüllen, hat der Bundesrat gemäss dem Gebot der Tarifautonomie die Tarifpartner aufgefordert, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten und zur Genehmigung vorzulegen. Dieses partnerschaftliche Vorgehen ermöglicht es den betroffenen Akteuren, gemeinsam eine sachgerechte Regelung zu erarbeiten.
- Die Tarifpartner FMH, H+ und prio.swiss haben am 2. Juni 2026 ihr Konzept als integralen Bestandteil der Tarifversion 2027 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
- Dieser Antrag wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit hoher Priorität durch das BAG geprüft, insbesondere hinsichtlich dessen, ob der Tarif mit den gesetzlichen Vorgaben der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit im Einklang steht (KVG Artikel 46 Absatz 4). Ziel ist es, den Entscheid so rasch wie möglich zu treffen. Dieser ist nach heutigem Stand für das vierte Quartal 2026 zu erwarten.»
Wichtig zu wissen
Das Bundesamts für Gesundheit BAG ergänzt: «Die von den Tarifpartnern beantragte Regelung betrifft nur das Taxpunktvolumen für die ärztliche Leistung (AL). Sie betrifft somit weder das Taxpunktvolumen für die Infrastruktur- und Personalleistung des nicht-ärztlichen Personals (IPL) noch Leistungen, die über ambulante Pauschalen vergütet werden. Ausgenommen sind ausserdem Zuschläge für Dringlichkeit und Notfall in der freien Praxis sowie für ärztliche Berichterstellung und Gutachten. Die massgebende Regelung ist in der Generellen Interpretation GI-02 des TARDOC-Katalogs Version 1.5 festgehalten.»