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zsr nummer

Frage von Frau Dr. K. B. in W.: „Ich arbeite mit einer K-Nummer in einer Praxis-Aktiengesellschaft und möchte mit meiner ZSR-Nummer daneben noch privat Patienten behandeln. Ist das möglich?“

Antwort der zuständigen SASIS AG, Abteilung Zahlstellenregister, Luzern:
„Ärzte, welche in Gruppenpraxen oder Einrichtungen in Form einer Aktiengesellschaft tätig sind, erhalten eine Kontrollnummer für angestellte Ärzte (K-Nummer), damit sie über die Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nummer) der juristischen Person mit den Krankenversicherungen abrechnen können. Wenn nun Ärzte in einer solchen Gruppenpraxis oder Einrichtung tätig sind und gleichzeitig die persönliche ZSR-Nummer behalten, muss eine private Praxistätigkeit selbständig und auf eigene Rechnung bestehen. Ansonsten wird die persönliche ZSR-Nummer sistiert.“


Zitat aus einem Urteil des Bundesgerichts
Ohne zusätzliche private Praxistätigkeit eines angestellten Arztes gilt für Praxis-Aktiengesellschaften im Zusammenhang mit der ZSR-Nummer, was das Bundesgericht im Urteil 9C_701/2008 wie folgt festgelegt hat: „Hat sich eine Arztpraxis entschieden, als juristische Person unter einer gemeinsamen ZSR-Nummer tätig zu sein, so muss sie dies konsequent so handhaben und kann nicht nach Belieben einzelne Leistungen über allfällige individuelle Nummern der einzelnen Ärzte abrechnen, weil so eine zuverlässige Wirtschaftlichkeitskontrolle verunmöglicht würde.“

 


 
 

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