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Frage von Dr. C. G. in F.: „Wie sind Wirtschaftlichkeitsverfahren in der Praxis-Aktiengesellschaft gelöst?“







Antworten von Kristof Nagy, Wirtschaftlichkeitsprüfungen santésuisse, Zürich:

  • Wie wird in Praxis-Aktiengesellschaften der ANOVA Index (analysis of variance index) berechnet: die ganze Summe geteilt durch Anzahl Ärzte oder geteilt durch Anstellungsprozente der Ärzte?
    Die mittels Varianzanalyse (ANOVA) durchgeführte Korrektur ist ein überkantonales Verfahren und berücksichtigt alle in der Schweiz tätigen, frei praktizierenden Leistungserbringer einer Facharztgruppe. Bei der Zuteilung zu einer Facharztgruppe folgt die SASIS AG der Facharztgruppenzugehörigkeit gemäss FMHIndex.
    Im Falle von Gruppenpraxen werden weder Summen gebildet noch Anstellungsprozente berücksichtigt, sondern sämtliche Zahlstellennummern einzeln der ANOVA-Korrektur unterzogen.
  • Im Falle eines Verfahrens: Wird die Praxis-Aktiengesellschaft belangt oder jeder einzelne Arzt?
    In Anlehnung an Artikel 15 des TARMED-Rahmenvertrags sind Zahlstelleninhaber verantwortlich für Leistungen, die zulasten ihrer Zahlstellennummer abgerechnet werden. Sind die Leistungen der Praxis-Aktiengesellschaft nachweislich unwirtschaftlich, dann wird diese belangt. Artikel 9 des TARMED-Rahmenvertrags besagt Folgendes: „Sind mehrere Ärzte unter einer einzigen Zahlstellennummer tätig, haften sie im Rahmen dieses Vertrages gegenüber den Krankenversicherern bei vertragswidrigem Verhalten solidarisch.“
  • Wie wird verglichen: mit anderen ambulanten ärztliche Institutionen - oder mit wem?
    Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Zahlstellennummer-Inhabers werden seine Leistungen mit einem möglichst homogenen Referenzkollektiv verglichen. Dies stellt in der Regel dieselbe Facharztgruppe des jeweiligen Kantons gemäss FMH-Index dar. Der Vergleich erfolgt mit ambulanten ärztlichen Institutionen sowie frei praktizierenden Ärzten.

 

 


 
 

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