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Tochter

Eine Tochter oder ein Sohn zieht aus und mietet eine Unterkunft. Welche Versicherungen sollten auf jeden Fall abgeschlossen werden?

Obligatorische und freiwillige Versicherungen
Neben den in der Schweiz obligatorischen Versicherungen wie die Krankenversicherung und die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung sind es zwei freiwillige Versicherungen, welche die ausziehende Tochter oder der ausziehende Sohne unbedingt abschliessen sollten: eine Privathaftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung.

Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung Versicherung bietet zu günstigen Konditionen einen finanziellen Schutz, wenn eine Privatperson einen Dritten schädigt, beispielsweise als Velofahrer, als Sportler, als Mieter. Bei der Wohnung geht es dabei weniger um Kratzer im Parkett oder Flecken an der Tapete, sondern um Schadenfälle wie die meist teuren Sanierungskosten nach einem Wasserschaden bei überlaufender Badewanne oder einem Feuer aufgrund einer vergessenen Kerze oder einer glimmenden Zigarette.

Hausratversicherung
Junge Menschen kaufen hübsche Möbel, schicke Kleider, Modeschmuck, trendige Sportartikel, vielerlei elektronische Geräte. Nach einem Brandschaden, einem Wasserschaden, einem Elementarschaden oder einem Diebstahl stellt die Hausratversicherung die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung, um die beschädigten Sachen zu ersetzen.

Vertrauensvolle Beratung
Wegen des meist beschränkten Budgets der jungen Leute sollte die Notwendigkeit und der Abschluss allfälliger weiterer Versicherungen mit dem Versicherungsberater, dem man vertraut, sorgfältig besprochen werden. Es gilt namentlich abzuklären, ob weitere Versicherungsbedürfnisse aufgrund der persönlichen Lage und Perspektiven wirklich bestehen.

 

 


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