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sturmschaden

Frage von Dr. U. S. in Z.: „Ein Sturmwind hat Ziegel von meinem Hausdach auf ein parkiertes Auto geweht. Wer trägt den Schaden?“

Rolle der Windstärke
Fällt ein Ziegel aufgrund eines Winds mit mehr als 75 Stundenkilometern von einem Dach auf ein Auto, übernimmt die Teilkasko-Versicherung des Fahrzeughalters den Schaden. Fehlt eine Teilkasko-Versicherung, kann der geschädigte Autobesitzer eine allfällige Haftung von Dritten abklären.
Höhere Gewalt ist dabei ein Haftungsausschlussgrund. Aber nicht jeder Sturm gilt als höhere Gewalt und auch ein Ereignis von höherer Gewalt vermag nicht jedes Verhalten zu entschuldigen. Im Gegensatz zu einem Sturmwind von 75 Stundenkilometer kann man im Schweizer Mittelland bei Windgeschwindigkeiten von über 120 Kilometer, einem Orkan, von «höherer Gewalt» ausgehen. Reisst ein solcher Orkan Ziegel vom Dach, so kann der Gebäudeeigentümer kaum für Schäden an parkierten Fahrzeugen haftbar gemacht werden.

Sturm vorausgesagt
Anders verhält es sich, wenn ein Orkan von den Meteorologen mit einer Sturmwarnung angekündigt wird. Wenn dann ein Hauseigentümer einen beweglichen Gegenstand wie beispielsweise den ungesicherten Pingpong-Tisch auf dem Vorplatz stehen lässt, kann daraus durchaus eine Schadenshaftung entstehen: Beispielsweise dann, wenn der Tisch vom Sturmwind gegen ein parkiertes Auto geschleudert wird. Wäre der Tisch nach der Sturmwarnung gesichert oder ins Haus genommen worden, wäre dieser Schaden ja nicht eingetreten.

Jeder Schadenfall ist ein Einzelfall
Der Grundsatz: Jeder Schadenfall ist ein Einzelfall, der mit all seinen speziellen Umständen und Hintergründen sorgfältig geprüft werden muss. Erst dann kann abschliessend zur Haftungsfrage Stellung genommen werden. Wer mit Ersatzansprüchen wegen Sturmschäden konfrontiert wird, sollte auf jeden Fall umgehend mit seiner Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen: Die Versicherung wird dann die Fakten prüfen, berechtigte Ansprüche übernehmen und unberechtigte Forderungen ablehnen.


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