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Der Bundesrat hat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft um drei Jahre verlängert und den Mindestlohn angepasst.

Jeder sechste Haushalt zahlt zu wenig
Die Löhne der Hausangestellten werden stichprobenweise kontrolliert. 16 Prozent der kontrollierten Haushalte und Betriebe haben die Mindestlöhne nicht eingehalten. „Missbräuchliche Lohnunterbietungen in den privaten Haushalten kann nur mit verbindlichen Mindestlöhnen entgegengewirkt werden“, schreibt der Bundesrat. Deshalb wird der Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft um drei Jahre verlängert und ist jetzt bis 31. Dezember 2016 gültig.

Höhere Mindestlöhne
Die Mindestlöhne für Hausangestellte werden um 1,8 Prozent aufgestockt. Für ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung wird der Mindestlohn von 18.20 auf 18.55 Franken erhöht. Für ungelernte Angestellte, die über vier Jahre Berufserfahrung in der Hauswirtschaft verfügen und für gelernte Hausangestellte mit einer zweijährigen Berufsbildung mit einem Berufsattest steigt der Stundenlohn von 20.00 auf 20.35 Franken. Für gelernte Hausangestellte mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis steigt der Stundenlohn von 22.00 auf 22.40 Franken.

Vollständige Medieninformation des Bundesrats

 

 


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