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zulassungsstopp

Seit dem 5. Juli 2013 ist auf Bundesebene ein befristeter Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte in Kraft. Acht Kantone verzichten darauf. Hier eine Übersicht, wie die einzelnen Kantone den neuen Zulassungsstopp regeln.

Kein Zulassungsstopp in acht Kantonen
Seit dem 5. Juli 2013 gilt kraft Bundesrecht für Ärztinnen und Ärzte, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen, ein Zulassungsstopp. Die vom Bundesparlament im vergangenen Juni beschlossene Neuauflage der bereits zwischen 2002 und 2011 geltenden notrechtlichen Massnahme ist befristet bis zum 30. Juni 2016. Sie trifft nur jene Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht über eine mindestens dreijährige Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte ausweisen können - also damit faktisch nur Direktzuzüger aus dem Ausland. Der Bund überlässt es aber den Kantonen, den Zulassungsstopp selbst für diese Ärztinnen und Ärzte wieder aufzuheben. Die acht Kantone Aargau, beide Appenzell, Freiburg, Graubünden, Jura, Zug und Zürich verzichten auf die Einführung des Zulassungsstopps, wie eine Übersicht der Zulassungsstelle für die Zahlstellenregister(ZSR)nummern Sasis AG, Solothurn, http://www.sasis.ch zeigt.

Übersicht über die Handhabung des Zulassungstopps in den Kantonen

 

 


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