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Elektronisches PatientendossierIn der Märzsession verabschiedet der Nationalrat das Gesetz über das Elektronische Patientendossier mit 171 zu 4 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Die Einführung des Elektronischen Patientendossiers soll für alle Leistungserbringer obligatorisch werden. Ärztinnen und Ärzten wird allerdings eine Einführungsfrist von zehn Jahren zugestanden. Die FMH pocht mit einer Referendumsdrohung weiter auf die doppelte Freiwilligkeit für die Leistungserbringer ausserhalb der Spitäler und die Patienten.

Überall verfügbare Daten
In der lebhaften Nationalratsdebatte wird hervorgehoben, noch immer bearbeite ein Grossteil der Ärztinnen und Ärzte Daten auf dem Papier und kommuniziere per Post oder Fax. Damit sei eine reibungslose Kommunikation im Dienste der Qualität der Leistungen und der Sicherheit der Patienten nicht möglich. Nur wenn die medizinischen Daten nach entsprechenden autorisierten Freigaben jederzeit und überall verfügbar seien, könnten beispielsweise Doppeluntersuchungen sowie suboptimale Therapien aufgrund ungenügender Kenntnisse der Krankengeschichte verhindert werden. Das obligatorische Elektronische Krankendossier sei der einzige Weg zu einer künftig bessereren, sichereren und effizienteren Behandlung.

Referendumsdrohung der FMH
In der Medienmitteilung „FMH lehnt stufenweise Abschaffung der Freiwilligkeit ab“ schreibt die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH: „Die FMH lehnt den Beschluss des Nationalrats klar ab, die bisherige ‚doppelte Freiwilligkeit‘ im Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier durch ein Obligatorium für die niedergelassene Ärzteschaft zu ersetzen. Die doppelte Freiwilligkeit für Patient und Arzt ist ausschlaggebend für die Qualität und Akzeptanz des Elektronischen Patientendossiers. Die FMH wird deshalb die Ergreifung eines Referendums prüfen, falls das Obligatorium zur Führung eines elektronischen Patientendossiers für die ambulant tätige Ärzteschaft beibehalten wird.“
Das vom Nationalrat verabschiedete Gesetz geht nun zur Differenzenbereinigung an den Ständerat zurück.

 

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