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Junge FamilieEine jüngere Doppelverdiener-Arztfamilie mit Kindern hat einen gehobenen Lebensstil mit Eigenheim. Die Altersvorsorge, die Krankenkasse sowie die Unfallversicherung werden den Einkommen entsprechend bedient. Das grösste Risiko: Eine der beiden Einkommensquellen fällt wegen Invalidität oder Tod aus und gefährdet den gewohnten Lebensstil der Hinterbliebenen.

Es gibt keine Patentlösung
In jüngeren Jahren wird meist vor allem aufgebaut: die Familie, die berufliche Karriere und bei selbständigen Ärztinnen und Ärzten die Praxis, das Eigenheim, obligatorische und teilweise freiwillige Altersvorsorge. Diese Aufbauphase kann jäh unterbrochen werden, wenn eine Erwerbsquelle wegen Invalidität oder Tod ausfällt. In der persönlichen Finanzplanung als Lebensplanung gilt deshalb: In jüngeren Jahren muss der Absicherung der Risiken Invalidität und Tod besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dafür gibt es keine Patenlösung. Vielmehr braucht es individuelle Lösungen, die im Rahmen des bereitsbestehenden Versicherungsschutzes, dem Umfeld und den Zukunftspänen individuell gestaltet werden. Im Hinblick auf diese Lösung ist namentlich eine statistische Tatsache von Bedeutung: Als Ursache für die Invalidität tritt in der Schweiz eine Krankheit neunmal häufiger auf als ein Unfall.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Todesfallrisikoversicherung
Zuerst braucht es eine Auslegeordnung: Was leisten die bestehenden Versicherungen der AHV, IV, beruflichen Vorsorge, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Unfallzusatzversicherung im Falle des Ausfalls einer Erwerbsquelle der Familie bei Invalidität durch Unfall, Invalidität durch Krankheit oder Tod? Wie lässt sich allenfalls eine dieser Versicherungen zur zielgerechteren Risikodeckung optimieren? Sind die Angehörigen, das Wohneigentum und der gewohnte Lebensstil durch diese Versicherungen beim Eintreffen eines Risikos genügend gesichert? Muss diese Frage verneint werden, bedarf es eines zusätzlichen Versicherungsschutzes. Dafür eignen sich zwei reine Risikoversicherungen: die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie die Todesfallrisikoversicherung. Mit diesem beiden sehr flexiblen Versicherungsinstrumenten lässt sich im Rahmen der angestrebten Ziele die drohende Einkommenslücke bei Invalidität oder Tod massgeschneidert auffüllen.

In der kommenden Ausgabe beleuchten wir die Frage, wie viel AHV-Einkommen man eigentlich erwarten kann – normal, bei Vorbezug oder nach Aufschub.

 

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