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Hausangestellte Mai 15Frage von Frau Dr. med. V. U. in B.: „Ich beschäftige in meinem Haushalt mehrere Personen fürs Putzen, fürs Babysitten und für Gartenarbeiten. Alle arbeiten pro Woche nur ganz wenige Stunden bei mir. Wie muss ich sie gegen Unfall versichern?“

Antwort: Seit Anfang 2008 müssen alle im Privathaushalt beschäftigten Aushilfen wie Putzkräfte, Babysitter oder Gartenarbeitende obligatorisch gegen Unfälle gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für jede Aushilfe eine Berufsunfallversicherung abzuschliessen und die Prämien dafür selber zu bezahlen. Alle Löhne gelten ab dem ersten Franken als zu versicherndes Einkommen. Es gibt mithin keine Ausnahmen für «geringe Löhne».

Jahresprämie von 100 Franken
Für Hausangestellte, die bis zu maximal acht Stunden pro Woche arbeiten und jährlich vom jeweiligen Haushalt nicht mehr als 10‘000 bis 15‘000 Franken Lohn beziehen, bieten die meisten Versicherer eine obligatorische Unfallversicherung gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) für eine Jahresprämie von 100 Franken an. Gedeckt werden damit Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg. Nichtbetriebsunfälle sind ausgeschlossen. Versichert sind die Heilungskosten umfassend ärztliche Behandlung und das Spital allgemein. Dazu kommen ein Taggeld von maximal 80 Prozent des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag, eine Invalidenrente von maximal 80 Prozent des versicherten Verdienstes sowie bescheidene Hinterlassenrenten.

Hausangestellte mit mehr als acht Stunden Wochenarbeitszeit
Bei Hausangestellten, die mehr als acht Stunden pro Woche für den Haushalt arbeiten, müssen auch die Nichtbetriebsunfälle versichert werden.



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