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Burnout Mai 15Eine Interpellation im Ständerat regt an, stressbedingte Erkrankungen wie den Burnout in den Katalog der Berufskrankheiten der obligatorischen Unfallversicherung aufzunehmen. Lesen Sie, weshalb der Bundesrat dieses Ansinnen ablehnt.

Psychosoziale Belastungen werden bereits breit angegangen
Im Bereich der psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz werden seit längerer Zeit auf verschiedenen Ebenen grosse Anstrengungen unternommen. Seit dem Jahr 2000 ist die psychische Gesundheit ein ständiges und gemeinsames Thema von Bund und Kantonen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheit http://www.nationalegesundheit.ch.

Prävention muss nicht über das Gesetz intensiviert werden
Es besteht eine grosse Sensibilität für psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, die Gesundheitsförderung Schweiz, die Suva und die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS arbeiten in diesem Bereich mit den Sozialpartnern eng zusammen. Für den Bundesrat besteht daher kein Anlass zu gesetzlichen Modifikationen, um die Prävention zu intensivieren.

Burnout ist ein multifaktorielles Krankheitsbild
Ebenso wenig ist es für den Bundesrat angezeigt, den Katalog der Berufskrankheiten in der Verordnung zur Unfallversicherung um ein "berufliches Erschöpfungssyndrom" beziehungsweise den Burnout zu ergänzen. Auf der einen Seite würde damit das Kausalitätsprinzip des Unfallversicherungsgesetzes durchbrochen, weil ein Burnout regelmässig ein multifaktorielles Krankheitsbild darstellt, bei dem auch arbeitsfremde Faktoren wie familiäre, finanzielle und kulturelle Umstände mitspielen.

Keine wissenschaftlich anerkannte Definition von Burnout
Auf der andern Seite wäre eine unabsehbare Fallausweitung zu befürchten, insbesondere weil es an einer wissenschaftlich anerkannten Definition der Erkrankung „Burnout“ fehlt und Stress subjektiv sehr unterschiedlich empfunden wird. Im Übrigen ist festzustellen, dass Unfälle, die durch psychosoziale Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz mitverursacht sind, über die obligatorische Unfallversicherung gedeckt sind.

 

 
 

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