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Frau mit Schmuck August 15Frage von Frau Dr. med. A. G. in A.: „Ich habe etliche sehr wertvolle Schmuckstücke geerbt. Genügt dafür der Versicherungsschutz der Hausratversicherung oder sollte ich den teuren Schmuck speziell versichern?“

Antwort: In der traditionellen Hausratversicherung sind üblicherweise die Sachen des privaten Gebrauchs gegen Feuerschäden, Diebstahl und Wasserschäden versichert. Wenn jedoch die geerbten sehr wertvollen Schmuckstücke verloren gehen oder beispielsweise durch Herunterfallen beschädigt werden, so besteht über die herkömmliche Hausratversicherung kein Versicherungsschutz. Zudem bestehen in der Hausratversicherung in der Regel Leistungsbegrenzungen für Wertsachen.

Diebstahl
Wenn bei einem Einbruchdiebstahl, aber auch bei einem „einfachen Diebstahl auswärts“ teurer Schmuck oder andere Wertsachen gestohlen werden, kann die Leistungsbegrenzung in der normalen Hausratversicherung zu einer empfindlichen Deckungslücke führen.

Bedarfsgerechter Schutz durch die Wertsachenversicherung
Die Versicherer bieten eigens für wertvollen Schmuck oder andere Wertsachen konzipierte Versicherungsprodukte an. Die Versicherungssummen sollten den aktuellen Wiederbeschaffungspreisen der zu versichernden Objekte entsprechen. Der Deckungsumfang berücksichtigt dann das erhöhte Schutzbedürfnis für die sehr wertvollen Objekte. Es ist daher zu empfehlen, die geerbten Schmuckstück – allenfalls zusammen mit anderen bereits vorhandenen wertvollen Schmucksachen – durch eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Wertsachenversicherung abzusichern.

Versicherungssumme wird vereinbart
Die Versicherungssumme wird in dieser Versicherung in der Regel pro einzeln versicherte Sache vereinbart. Dabei ist es ratsam, die im Vertrag eingesetzten versicherten Werte der Schmucksachen regelmässig durch einen Fachmann überprüfen zu lassen und gegebenenfalls die Police entsprechend anzupassen, damit eine Unterdeckung vermieden wird.



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