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clip image012Frage von Dr. med. K. A. in B.: «Unlängst bin ich mit dem Auto während eine starken Sturms berufshalber durch einen Waldabschnitt gefahren. Plötzlich sah ich im Rückspiegel, wie ein Baum auf die Strasse krachte. Glück gehabt. Nachher fragte ich mich, wer bei einem Unfall wegen eines im Sturm auf die Strasse gefallenen Baumes eigentlich für den Schaden aufkommt.»

Antwort: Benützerinnen und Benützer von öffentlichen Strasse dürfen grundsätzlich davon ausgehen, bei korrekter Fahrweise keinen Schaden zu erleiden. Zuständig für die Strassensicherheit ist der Strasseneigentümer. Er kann unter Umständen nach Obligationenrecht haftbar werden, wenn schwache Bäume einen Schaden verursachen. Aber auch gut gepflegte, auf Krankheiten und Überalterung hin kontrollierte Bäume können bei einem starken Sturm brechen und auf die Fahrbahn stürzen. Da ist dann niemand direkt verantwortlich, wenn man in einen solchen Baum fährt oder wenn der Baum direkt auf das Auto fällt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Sturm ein nicht voraussehbares Ausmass annimmt und damit «höhere Gewalt» zum Tragen kommt. Die Haftung des Strasseneigentümers ist in einem derartigen Fall nicht gegeben. Wichtig ist auf jeden Fall: Der Fahrzeuglenker muss seine Fahrweise und Geschwindigkeit immer den herrschenden Verhältnissen anpassen und bei einem Gefahrenmoment jeweils rechtzeitig anhalten können.

Vollkaskoversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz
Wegen den oft vielfältigen, schwierigen Haftungs- und Verschuldensfragen bei derartigen Ereignissen und der Tatsache, dass bei der Berechnung der Haftungsquote der Motorfahrzeughalter grundsätzlich die Betriebsgefahr seines Motorfahrzeuges zu vertreten hat, geht der Fahrzeugbesitzer mit einer Vollkaskoversicherung auf Nummer sicher. Der frei wählbare vertragliche Vollkasko-Selbstbehalt und die Rückstufung im Bonus-Stufensystem können mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden. Direkt durch Sturmwind mit einer Stärke von mehr als 75 Stundenkilometern verursachte Schäden – beispielsweise wenn ein Baum direkt auf das Fahrzeug fällt – würden sogar von der Teilkaskoversicherung übernommen.



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