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Pflege Feb 16Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständig erwerbstätige Pflegefachpersonen sollen Grundpflegeleistungen auf Kosten der Krankenversicherung erbringen können, ohne dass dafür eine ärztliche Anordnung nötig ist. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) unterbreitet ihrem Rat einen entsprechenden Entwurf. Zudem wurde von der Kommission beschlossen, dass die geltende Regelung zur Zulassungsbeschränkung um drei Jahre verlängert werden soll.

Berufsstatus der Pflegenden aufwerten
Ziel, den Berufsstatus der Pflegefachpersonen aufzuwerten und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Dafür soll das Krankenversicherungsgesetz entsprechend geändert werden. Der Bundesrat wird die Pflegeleistungen, die keine ärztliche Anordnung brauchen, auf Verordnungsstufe abschliessend festlegen. Keine Änderung ist im Bereich der medizinischen Behandlungspflege vorgesehen, die weiterhin ärztlich angeordnet werden muss.

Flankierende Massnahmen
Da in der Vernehmlassung Befürchtungen geäussert worden waren, dass die neue Regelung zu einer Mengenausweitung und damit zu höheren Kosten und Krankenkassenprämien führen könnte, werden flankierende Massnahmen uns Auge gefasst: Pflegefachpersonen können nur dann direkt mit den Krankenkassen abrechnen, wenn diese mit ihnen einen Zulassungsvertrag abgeschlossen haben. Ausserdem soll die neue Regelung auf sechs Jahre befristet werden. Als nächstes muss der Bundesrat zu den Vorschlägen Stellung nehmen.

Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat überdies eine Kommissionsinitiative gutgeheissen, mit der die geltende Regelung für die Beschränkung der Ärztezulassung auf drei Jahre befristet verlängert werden soll. Die Verlängerung soll in Form eines dringenden Bundesgesetzes erlassen werden. Die Initiative geht jetzt an die Schwesterkommission des Ständerats, die auch zustimmen muss. Ohne diese Zustimmung wäre der Ärztestopp erneut versenkt.

 

 
 

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