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Lebenspartnerin Feb 16Frage von Dr. U. M. in A.: «Ich lebe von meiner Frau getrennt und die Scheidung ist aus verschiedenen Gründen noch nicht in Sicht. Ich lebe aber schon mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen. Wie kann ich diese mit einer Lebensversicherung unwiderruflich begünstigen?»

Antwort: Es stimmt: Solange man nicht geschieden ist und von seinem Ehepartner nur getrennt lebt, sind der Begünstigung eines neuen Lebenspartners sehr enge Grenzen gesetzt. Bei der Pensionskasse und der steuerbegünstigten Vorsorgesäule 3a haben die lebende Ehefrau und die allfälligen Kinder bei Verheirateten stets Vorrang. Es ist in diesem Fall gesetzlich nicht möglich, einen neuen Lebenspartner zu begünstigen.
Anders ist es bei privaten Risikolebensversicherungen ohne Rückkaufwert. Hier kann man begünstigen, wen man will – ausserhalb seiner ehelichen Bindung und den zwingenden Erbvorschriften. Man kann also auch als Verheirateter die neue Lebenspartnerin begünstigen. Soll das unwiderruflich geschehen, muss der Versicherungsnehmer in der Versicherungspolice mit seiner Unterschrift auf den Widerruf der Begünstigung verzichten und die Police der begünstigten neuen Lebenspartnerin aushändigen. In allen andern Fällen liegt es in der Natur der Risikolebensversicherung, dass man die begünstigte Person jederzeit ändern kann.



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