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Pflege Maerz 16Die parlamentarische Initiative „Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege“ fordert: Pflegefachpersonen sollen Abklärungen, Beratungen und Massnahmen der Grundpflege selbständig, ohne ärztliche Anordnung erbringen und zulasten der Krankenkassen abrechnen können. Der Bundesrat lehnt diese Initiative strikte ab – und nennt seine Gründe.

Zustimmung in den parlamentarischen Kommissionen
Die zuständigen Kommissionen von Nationalrat und Ständerat unterstützen die Initiative „Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege“. Im Januar 2016 verabschiedete die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine denn auch entsprechende Gesetzesänderung. Der Bundesrat schlägt jetzt jedoch vor, den in der Strategie «Gesundheit2020» eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen und beantragt, auf die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht einzutreten.

Höhere Kosten befürchtet
Nach Ansicht des Bundesrats setzt die Initiative Fehlanreize, die zu höheren Kosten für die Krankenkassen und damit für die Prämienzahlenden führen würden. Eine nachträgliche Korrektur von solchen Fehlanreizen erweist sich in der Regel als äusserst schwierig.
In Pflegeheimen oder auch bei Pflegebedürftigen zu Hause könnten Pflegefachpersonen bei der Abklärung, Beratung sowie Grundpflege selbstständig Leistungen ausführen und zulasten der Krankenkasse abrechnen. Damit bestünde ein Anreiz zur Mengenausweitung. In Pflegeheimen könnten Mehrkosten entstehen, weil pflegebedürftige Personen von den Fachpersonen in höhere Pflegestufen eingeteilt würden. In der ambulanten Krankenpflege werden die Pflegeleistungen nach geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet. Somit besteht vor allem in diesem Bereich ein finanzieller Anreiz, möglichst viele Leistungen zu erbringen.

Präjudiz verhindern
Schliesslich geht der Bundesrat davon aus, dass die geforderte Gesetzesänderung eine Präjudizwirkung haben könnte. Andere medizinisch-therapeutische Fachpersonen, beispielsweise aus der Ergotherapie und Physiotherapie, die heute ebenfalls nur auf ärztliche Anordnung Leistungen erbringen, könnten dieselben Bedingungen fordern. Daraus könnten ebenfalls höhere Kosten resultieren. Deshalb soll keine weitere Berufsgruppe direkt zulasten der Krankenkassen Leistungen erbringen, solange keine Lösungen für eine bessere Koordination und eine langfristige Steuerung im Gesundheitswesen vorliegen.

 

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