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Pflegefall Alter April 16Wer zum Langzeitpflegefall wird, muss mit monatlichen Kosten zwischen 6'000 und 8'000 Franken rechnen, in Heimen mit hohem Komfort sind es noch mehr. Soll man als Mensch mit einigem Vermögen dieses hohe Risiko privat versichern?

Grundversicherung deckt medizinische Leistungen
Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen übernimmt die medizinischen Leistungen von Pflegefällen ohne zeitliche Limitierung. Offen bleiben dann die Kosten für die Verpflegung, Infrastruktur, Reinigung, Gebäudenutzung im Pflegeheim sowie die gesamte sonstige Betreuung. Diese Kosten müssen mit privaten Zusatzversicherungen oder aus dem laufenden Einkommen und dem Vermögen des Pflegefalls bezahlt werden.

Recht auf Ergänzungsleistungen
Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen der Menschen in Langzeitpflege, entsteht der Anspruch aus Ergänzungsleistungen zur AHV. Deshalb beziehen mehr als die Hälfte der Heimbewohner Ergänzungsleistungen. Es gilt allerdings: Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss annähernd vermögenslos sein. Ist Vermögen vorhanden oder verschenkt worden, muss zuerst - abzüglich eines vergleichsweise bescheidenen Freibetrags - dieses Vermögen aufgebraucht werden.

Langzeitpflege privat versichern
Menschen mit einem gewissen Vermögen stehen vor dem Entscheid, ob sie für den Vermögensschutz im Hinblick auf die Erben das Risiko der Langzeitpflege mit einer privaten Zusatzversicherung abdecken wollen. Um herauszufinden, ob sich das in seiner persönlichen Lage lohnt, müssen, wie bei jeder finanzplanerischen Vorsorgeabklärung, die voraussehbaren laufenden Einnahmen und die voraussehbaren Ausgaben nach dem Austritt aus dem Erwerbsleben aufgestellt werden. Bei den Einnahmen sind das beispielsweise die Rentenleistungen aus AHV und Pensionskasse, Erwerbseinkommen von jüngeren Partnern, voraussichtliche Vermögenserträge, Mieteinnahmen und so weiter. Die Ausgaben sind die gesamten Ausgaben für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards des Partners und allenfalls weiteren zu unterstützenden Personen, die Steuern sowie die im Langzeitpflegefall privat zu begleichenden Pflegekosten beim angestrebten Langzeitpflegestandard. Entsteht bei dieser Rechnung eine mutmassliche Einkommenslücke, muss entschieden werden, wie diese gedeckt werden soll. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Varianten:

  • Die Einkommenslücke wird mit dem Verzehr des Vermögens gedeckt. Das lohnt sich namentlich bei sehr grossen Vermögen, bei denen die Renten, die mit einer privaten Zusatzpflegeversicherung erzielbar sind, kaum oder weniger ins Gewicht fallen. Für die Hinterbliebenen bleibt dann auf jeden Fall etwas übrig.
  • Für Menschen mit Vermögen in einer normalen Grössenordnung gilt: Man schliesst eine private Langzeitpflegeversicherung ab, die im Langzeitpflegefall zur Deckung der Pflegekosten eine steuerfreie Rente auszahlt. Hier wird das Vermögen durch die Beiträge an die Pflegeversicherung leicht vermindert. Das lohnt sich aber, wenn die Prämie aufgrund der laufenden Einnahmen auch nach der Pensionierung gut verkraftbar ist oder durch Vermögensverzehr leicht aufgebracht werden kann. Beim Eintreffen eines Langzeitpflegefalls wird dann das Vermögen im Umfang der Rentenleistung zugunsten der Hinterbliebenen geschützt.

 Früher gab es noch den Kauf einer privaten Rente für das höhere Alter. Diese werden jedoch heute kaum mehr angeboten und haben trotz des fortgeschrittenen Alters beim Beginn der Rentenzahlungen einen ausserordentlich tiefen Rentenumwandlungssatz.

 

 
 

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