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Auslandreisen Mai 16«Mit Bussen oder Haftstrafen können Beleidigungen oder Verunglimpfungen des Präsidenten, der Regierung, der Polizei, der Armee, der Nationalhymne oder der Flagge bestraft werden.» Das ist eine der Warnungen des Eidgenössischen Departments für auswärtige Angelegenheiten EDA für die Reisenden in die Türkei. Erkenntnis daraus: Im Ausland kann man leicht in kostenträchtige Schwierigkeiten geraten. Wer den Auslandaufenthalt sorgfältig vorbereitet, minimiert die Risiken. Vom Bund gibt es eine nützliche Smartphone-App.

Reisehinweise studieren
Gefahren lauern überall. Ein Abbild davon sind die global verteilten Terroranschläge, Kriege, politischen Unruhen, Unwetter, Erdbeben, Transportunglücke in der Luft, im Wasser und auf dem Boden. Ob es einen trifft, ist eine Frage der Wahrscheinlichkeit, im falschen Zeitpunkt am falschen Ort zu sein. Diese Wahrscheinlichkeit lässt sich senken: Man studiere vor jeder Reise die Reisehinweise des Bundes. Darin werde für Länder, Regionen und bestimmte Orte die erkennbaren Risiken eingeschätzt und die daraus abzuleitenden Vorsichtsmassnahmen empfohlen. Den elegantesten Zugriff dazu bietet die Smartphone-App «Itineris» für iPhone und Android, die laufend aktualisiert wird. Dazu kommen der Internetauftritt http://www.eda.admin.ch/reisehinweise sowie die Helpline EDA +41 800 24-7-365 oder +41 58 465 33 33 oder Fax +41 58 462 78 66 oder E-Mail helpline@eda.admin.ch.
Über die «Itineris»-App oder direkt auf http://www.eda.admin.ch/itineris kann man seine Daten und seine Auslandreise online registrieren. Dann wird man von der Behörde lokalisiert und kontaktiert, wenn sich am Aufenthaltsort eine schwere Krise ereignet oder sich die Sicherheitslage unerwartet markant verschlechtert.
 
Eigenverantwortung
Am 1. November 2015 ist das neue Auslandschweizergesetz in Kraft getreten. Darin ist der konsularische Schutz geregelt. Der dazugehörige Bericht «Konsularische Strukturen zur Unterstützung der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland» macht deutlich: Der konsularische Schutz kann beschränkt werden, wenn ein hilfesuchender Schweizer seine Eigenverantwortung nicht wahrgenommen hat.
Nur derjenige erfüllt die verlangte Eigenverantwortung, der alle Risiken und Gefahren mithilfe der Reisehinweise des Bundes prüft, den Versicherungsschutz für Rettung, medizinische Behandlung, Repatriierung und Rechtsschutz mit einer angemessenen Deckung sicherstellt und den Gepflogenheiten und Anweisungen der lokalen Behörden jederzeit folgt.
 
Gratis ist vorbei
Wer den konsularischen Schutz der Schweiz für mehr als eine Bagatellsache in Anspruch nimmt, muss diesen Dienst bezahlen. Das kann je nach Lage rasch mal ins grössere Geld gehen. Die Gebühren können unter gewissen Voraussetzungen ganz oder teilweise erlassen werden. Doch wer sich fahrlässig verhalten hat, verwirkt jeden Anspruch auf eine Gebührensenkung.
In der «Verordnung über die Gebühren des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten» steht klipp und klar, was als «fahrlässig» eingestuft wird: Erstens, wer die Reisehinweise und Empfehlungen des Bundes nicht beachtet. Zweitens, wer die Gesetze des Empfangsstaates verletzt. Drittens, wer keinen ausreichenden Versicherungsschutz besitzt oder die Versicherungsdeckung infolge eines Ausschlussgrundes verloren hat.
 
Zwei notwendige Schritte
Alles in allem führen mithin namentlich zwei Schritte zur Senkung der Risiken bei Auslandaufenthalten: Die elektronisch leicht zugänglichen Reisehinweise des Bundes sorgfältig studieren und befolgen sowie den Versicherungsschutz für die geplante Reise massgeschneidert optimieren.

 

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