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Mutter Mai 16Frage von Frau Dr. med. K. A. in G.: «Ich übergebe meine Arztpraxis im Juli 2016 an meinen Nachfolger und gebe daher meine langjährige selbständige Tätigkeit bis auf Weiteres auf. Für den September 2016 erwarte ich mein zweites Kind. Habe ich Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung?»
 
Grundsatz: Die Mutter muss bei der Geburt erwerbstätig sein
Laut dem Merkblatt Mutterschaftsentschädigung gilt der folgende Grundsatz: Nur Frauen, die bis zur Geburt ihres Kindes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben oder solche, die ihre Erwerbstätigkeit vor der Niederkunft wegen Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen aufgeben mussten, können in den Genuss der Mutterschaftsentschädigung kommen. Es ist allerdings nicht nötig, dass die Mutter nach dem Mutterschaftsurlaub die Arbeit wiederaufnimmt.

Bei der Geburt des Kindes muss die Mutter eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Die Mutter muss

  • angestellt oder selbständig erwerbend sein
  • im Betrieb des Ehemanns mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten
  • arbeitslos sein und ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung (ALV) beziehen oder wenigstens die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von ALV-Taggeldern erfüllen
  • wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sein und deshalb Taggelder einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, welche auf dem vor der Arbeitsunfähigkeit erreichten Verdienst berechnet sind
  • noch in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, auch wenn sie keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung mehr erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.

Praxisübergabe verschieben
Im vorliegenden Fall könnte es sich lohnen, die offizielle und verbriefte Praxisübergabe an den Nachfolger sicher hinter den voraussichtlichen Geburtstermin hinauszuschieben. Dann wäre die Mutter im Zeitpunkt der Geburt immer noch selbständig erwerbstätig und damit mutterschaftsentschädigungsberechtigt. Der Nachfolger könnte wie geplant bereits antreten. Die finanziellen Folgen für die kurze Hinausschiebung der offiziellen Praxisübergabe werden gemeinsam geregelt.

 

 
 

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