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Swimmingpool Juli 16Bei privaten Schwimmbädern und Biotopen passieren immer wieder Unfälle. Gerade Kinder sind oft unvorsichtig und unterschätzen die Gefahren der künstlichen Wasserflächen. Was muss ich als Pool- oder Biotopbesitzer tun, um die Risiken zu minimieren?

Schutzmassnahmen gegen alle potenziellen Gefahren
Ungesicherte Swimmingpools, Gartenteiche und Biotope bergen erhebliche Gefahren in sich, namentlich für Kinder oder Nichtschwimmer. Es ist Aufgabe des Eigentümers, die Anlage korrekt zu sichern. Vor allem müssen alle potenziellen Gefahren minimiert werden. Wenn nur die geringste Möglichkeit besteht, dass Kinder ohne Erlaubnis zum Pool gelangen können, bedarf es spezieller Schutzmassnahmen. Während des Aufenthalts am Wasser müssen Kleinkinder immer in Reichweite beaufsichtigt werden. Wenn das Schwimmbad nicht benutzt wird, braucht es eine solide Schwimmbadabdeckung und andere von den Sicherheitsspezialisten empfohlene bauliche Schutzvorkehren.

Biotope und Teiche sind besonders gefährlich
Auch bei Biotopen und Teichen muss je nach Lage damit gerechnet werden, dass Kleinkinder sich unbeaufsichtigt dem Wasser nähern und dabei die besonderen Gefahren noch nicht abschätzen können. Deshalb müssen hier desgleichen Schutzmassnahmen getroffen werden. Zweckdienliche Zäune oder andere bauliche Vorkehren müssen sicherstellen, dass Kleinkinder nicht in den tieferen Wasserbereich oder im Winter auf brüchiges Eis gelangen können. Im Falle einer Schädigung von Personen infolge mangelhafter Schutzmassnahmen haftet der Eigentümer aufgrund der «Werkeigentümerhaftung» gemäss Artikel 58 des Obligationenrechts: «Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen.»

Wie versichern?
Bei Einfamilienhausbesitzern sind die Haftpflichtrisiken eines Pools in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Steht der Swimmingpool hingegen im Miteigentum von mehreren Parteien, so empfiehlt sich der Abschluss einer Gebäudehaftpflichtversicherung. Die Eigentümer sollten sich den genügenden Versicherungsschutz auf jeden Fall durch den Versicherungsberater bestätigen lassen.




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