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Alkohol am Steuer August 16Frage von Dr. med. E. B. in Z.: «Meine Tochter hat mit nachgewiesenen 0,7 Gewichtspromillen Alkohol im Blut eine Autokollision verursacht. Wie reagiert die Motorfahrzeugversicherung?»

Alkohol am Steuer ist grobe Fahrlässigkeit
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist die Leistungspflicht des Versicherers grundsätzlich eingeschränkt, wenn ein Versicherungsnehmer, ein Versicherter oder ein Anspruchsberechtigter das Schadenereignis grobfahrlässig herbeiführt hat. Bei Alkohol am Steuer ist eine grobe Fahrlässigkeit dann erwiesen, wenn eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,5 Gewichtspromillen festgestellt oder eine Alkoholmenge im Körper nachgewiesen wird, die zu einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,5 Gewichtspromillen führt. Für Autoneulenker mit dem Führerausweis auf Probe gilt sogar eine Nulltoleranz beziehungsweise ein gesetzlicher Grenzwert von 0,1 Gewichtspromillen.

Alkohol am Steuer kommt teuer zu stehen
Wurde ein Schadenfall in angetrunkenem Zustand verursacht, so ist der Haftpflichtversicherer gemäss dem Strassenverkehrsgesetz verpflichtet, Rückgriff zu nehmen. Bei der Bemessung des Regresses wird der Schwere des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betreffenden Person Rechnung getragen.
Für andere Branchen der Motorfahrzeugversicherung wie der Kaskoversicherung ist eine Leistungskürzung nicht gesetzliche Pflicht. Sie wird aber wegen des grobfahrlässigen Verhaltens aufgrund der Bestimmungen des Versicherungsvertragsrechtes vorgenommen. Bei der Bemessung der Kürzung wird ebenfalls allen Umständen Rechnung getragen. Alkohol am Steuer kann also beim fehlbaren Lenker nebst dem öffentlichrechtlichen Führerausweisentzug, einer saftigen Busse und anderen Unannehmlichkeiten zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen. Fazit: Wer angetrunken ist, soll das Auto auf jeden Fall stehen lassen!




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