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ZSR Nummer April 17Anfrage von Dr.med. U.S. in M.: «Ich bin bei einer Praxisaktiengesellschaft angestellt. Mit welcher Nummer rechne ich meine Leistungen bei den Krankenkassen ab? Und: Kann man die Zahlstellenregister(ZSR)-Nummern in irgendeiner Suchmaschine nachschauen und wie lange bleiben sistierte ZSR-Nummern im System?»

Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer und Kontroll(K)-Nummern
Praxisaktiengesellschaften sind Einrichtungen gemäss Artikel 36a des Krankenversicherungsgesetzes. Praxisaktiengesellschaften erhalten eine Zahlstellenregister(ZSR)-Nummer. Jeder von der Praxisaktiengesellschaft angestellte Leistungserbringer, der Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung erbringen darf, erhält eine Kontroll(K)-Nummer, die der ZSR-Nummer der Praxisaktiengesellschaft zugeordnet wird. Rechnungssteller ist immer die Praxisaktiengesellschaft. Mit einer K-Nummer können keine Rechnungen gestellt werden. Einzelheiten dazu sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlstellenregister ZSR zu finden.

«Kurzversion ZSR» ist die Suchmaschine für ZSR-Nummern
ZSR-Nummern von veranlassenden Leistungserbringern (Ärzte und Spitäler) können öffentlich über die «Kurzversion ZSR» abgefragt werden. K-Nummern können dort nicht gesucht werden.

ZSR-Nummern bleiben rund fünf Jahre im System
Sistierte ZSR-Nummern – beispielsweise wegen der Anstellung eines selbständigen Arztes in einer Praxisaktiengesellschaft - bleiben rund fünf Jahre lang im System. Wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, können sie im gleichen Kanton allenfalls wieder reaktiviert werden.



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