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Patientendossier April 17Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier und dessen Verordnungen sind seit Mitte April 2017 in Kraft. Spitäler haben nun drei Jahre Zeit, das elektronische Patientendossier (EPD) einzuführen. Die ersten Patientinnen und Patienten sollten in der zweiten Hälfte 2018 ein elektronisches Patientendossier eröffnen können.

Datenschutz und Datensicherheit haben höchste Priorität
Im elektronischen Patientendossier (EPD) können alle medizinischen Daten abgelegt werden, die für die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten wichtig sind. Die dazu berechtigten Gesundheitsfachpersonen haben damit Zugang zu den Daten, unabhängig von Ort und Zeit. Dabei haben Datenschutz und Datensicherheit höchste Priorität. Die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers ist für Patientinnen und Patienten freiwillig.

Person kann eindeutig identifiziert werden
Die Verordnungen legen die technischen und organisatorischen Vorgaben für das elektronische Patientendossier fest. Sie regeln etwa die Voraussetzungen für die Zertifizierung von Stammgemeinschaften und Gemeinschaften. Dies sind Zusammenschlüsse von Spitälern, Arztpraxen, Apotheken, Spitexorganisationen, Pflegeheimen und weiteren Gesundheitseinrichtungen und stellen den elektronischen Austausch der Daten des elektronischen Patientendossiers sicher. Festgelegt wurde zudem das Format der neuen Patientenidentifikationsnummer. Mit dieser kann eine Person eindeutig identifiziert werden.

Für Arztpraxen ist Anschluss an Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft freiwillig
Spitäler müssen das elektronische Patientendossier innerhalb von drei, Pflegeheime und Geburtshäuser innerhalb von fünf Jahren ab Mitte April 2017 einführen und sich dazu einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anschliessen. Für Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen des ambulanten Bereichs ist der Anschluss an eine Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft freiwillig.

Bundesamt für Gesundheit: «Arztpraxen sollten sich möglichst rasch anschliessen»
Das elektronische Patientendossier ist Teil der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2020. Damit sollen die Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit erhöht, aber auch die Effizienz medizinischer Behandlungen verbessert werden. «Um diese Vorteile zu nutzen, sollten sich Arztpraxen, Apotheken, aber auch Spitexorganisationen möglichst rasch einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anschliessen», sagt das Bundesamt für Gesundheit in seiner Medienmitteilung. Die ersten Patientinnen und Patienten sollten in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres ein EPD eröffnen können.



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