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Alterer Arzt Mai 17Anfrage von Dr. med. U. M. in Z.: «Sie schreiben, aufgrund sinkender Rentenumwandlungssätze seien die Pensionskassenrenten im freien Fall. Ich bin als selbständiger Arzt bei der VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende versichert. Ich will mich im Dezember 2017 als 65-Jähriger ordentlich pensionieren lassen. Ich habe deshalb meinen provisorischen Rentenbescheid auf der Grundlage eines Rentenumwandlungssatzes von 5,40 Prozent bereits erhalten. Kann die versprochene Jahresrente noch schrumpfen?»

VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende hat Rentensenkung publiziert
Die VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende hat im Juli 2016 die stufenweise Anpassung der Rentenumwandlungssätze bis 2019 publiziert. Der Rentenumwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das angesparte Pensionskassenvermögen im Zeitpunkt der Pensionierung in die lebenslange Pensionskassenrente umgewandelt wird. Bei einem Rentenumwandlungssatz von beispielsweise fünf Prozent gibt es für eine Million Franken angespartes Kapital eine Jahresrente von 50'000 Franken (5 Prozent von 1'000'000).
Für die VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende gelten für Pensionierungen im Alter 65 in den kommenden Jahren die folgenden Rentenumwandlungssätze: 2017 5,40 Prozent, 2018 5,20 Prozent, 2019 5,00 Prozent. Diese Sätze gelten. Deshalb wird der versprochene Rentenumwandlungssatz von 5,40 für eine Pensionierung im Dezember 2017 nicht mehr sinken.

Nach wie vor unantastbare laufende Renten
Läuft dann die Rente, bleibt sie aufgrund der geltenden Rechtslage lebenslang bestehen. Denn in der Schweiz sind laufende Renten aus der beruflichen Vorsorge nach wie vor unanfechtbar. Ein diesbezüglicher Rechtsfall ist zwar hängig. Er wird jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem gerichtlichen Leitentscheid führen, der die Unantastbarkeit der laufenden Pensionskassenrenten bestätigt.

Senkung der Rentenumwandlungssätze
Wie die VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende haben viele Pensionskassen bereits entschieden, wie sie die Rentenumwandlungssätze in den kommenden Jahren schrittweise senken werden. Die Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte PAT-BVG zum Beispiel sieht folgende Umwandlungssatzanpassungen vor:

  • Obligatorisch Versicherte und freiwillig Versicherte mit Eintrittsalter unter Alter 50 im Alter 65: 2017 6,40 Prozent, 2018 6,20 Prozent
  • Freiwillig Versicherte mit Eintrittsalter über 50 Jahre (SE 50+) im Alter 65: 2017 6,01 Prozent, 2018 6,01 Prozent
  • Alle Versicherten im Alter 65: 2019 6,00 Prozent, 2020 5,80 Prozent, 2021 5,60 Prozent, ab 2022 5,40 Prozent



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