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Tieraerzte Juni 17In der Juni-Ausgabe 2017 von «SAT – Schweizer Archiv für Tierheilkunde» informiert die ABC Ärzteberatung die Tierärztinnen und Tierärzte, wie eine Familie das Risiko des Erwerbsausfalls richtig versichert. Der Artikel beginnt mit der Frage: «Wir sind eine doppelverdienende Tierarztfamilie mit Eigenheim und Hypotheken. Wie sollen wir das Risiko das Risiko des Erwerbsausfalls oder des Tods eines Ehegatten bestmöglich absichern?» Lesen Sie die in «SAT» veröffentlichte Antwort.

Oft verdrängte Risiken
In den jüngeren Jahren wird meist aufgebaut: die berufliche Karriere und bei selbständigen Tierärztinnen und Tierärzten die Praxis, die Familie, das Eigenheim, die obligatorische und freiwillige Altersvorsorge. Die Aufbauphase kann jäh unterbrochen werden, wenn eine Erwerbsquelle des Haushalts wegen Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod vorübergehend oder für immer ausfällt. Trifft das ein, kann der Lebensstandard häufig nicht mehr aufrechterhalten werden. Der Grund: Im gesamten Versicherungs- und Vorsorgepaket ist das Risiko des Erwerbsausfalls zu wenig abgesichert. Denn viele Menschen verdrängen in ihren besten Jahren, wo sie in Saft und Kraft stehen, die Risiken rund um Krankheit, Unfall und Tod.

Lebenslange Vorsorgeplanung
Ungeachtet der verbreiteten Risikoverdrängung gibt es in der notwendigen lebenslangen Vorsorgeplanung eine eiserne Regel: Das Erwerbsausfallrisiko muss analysiert und ergänzend zum bereits bestehenden Versicherungsschutz im Rahmen der persönlichen Vorsorgeziele abgesichert werden. Dabei ist stets eine Tatsache zu berücksichtigen: Als Ursache für eine Invalidität tritt in der Schweiz eine Krankheit neunmal häufiger auf als ein Unfall.

Auslegeordnung machen
Gleich vorneweg: Zur Deckung des individuellen Erwerbsausfallrisikos eines Haushalts oder einer Person gibt es keine allgemeingültige Patenlösung. Deshalb braucht es in allen Fällen zuerst eine Auslegeordnung. Dabei ist abzuklären, wie hoch die bestehenden Deckungen der AHV, IV, Pensionskasse, dritten Säule, Krankenversicherung und Unfallversicherung im Falle des Ausfalls einer Erwerbsquelle wegen Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod bereits sind.
Der zweite Schritt ist die Suche nach der Antwort auf die Frage: Sind alle von den möglichen Schadenereignissen Direktbetroffenen durch die vorhandenen Erwerbsausfalldeckungen genügend abgesichert? Muss diese Frage verneint werden, besteht Handlungsbedarf.

Die möglichen Lösungen
Vorab ist zu ergründen, inwieweit die erkannten Deckungslücken mittels einer Anpassung der vorhandenen Versicherungen geschlossen werden können. Ziel muss es dabei sein, den Lebensstil aller Direktbetroffenen einschliesslich des Wohneigentums im angestrebten Mass abzusichern.
Wird dieses Ziel mit den möglichen Anpassungen der vorhandenen Versicherungen nicht erreicht, bedarf es eines zusätzlichen Versicherungsschutzes. Dafür eignen sich zwei reine Risikoversicherungen: die Erwerbsausfallversicherung und die Todesfallrisikoversicherung.
Mit der Erwerbsausfallversicherung lassen sich die erkannten Deckungslücken im Falle der Erwerbsunfähigkeit wegen Unfalls oder Krankheit massgeschneidert auffüllen. Mit der Todesfallrisikoversicherung ist es beispielsweise möglich, Rückzahlungspflichten aus Schulden im Hinblick auf den Todesfall abzusichern.



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