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Verkehrsrechtsschutz August 17Frage von Dr. A. M. in U.: «Ich hatte unlängst einen Verkehrsunfall, an dem ich nicht ganz unschuldig war. Seitdem schlage ich mit zeitaufwendig mit Behörden, Versicherungen und Vertretern der geschädigten Partei herum. Wie kann ich künftig bei einem ähnlichen Vorfall einen solchen Ärger vermeiden?»

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Wer in seinem Versicherungsportfolio eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eingebaut hat, kann den Folgen eines Unfalls gelassener entgegensehen. Am besten wendet man sich dann gleich nach dem Unfall an den Versicherer. Dieser prüft die Rechtslage und klärt ab, mit welchen Massnahmen man rechnen muss. Der Versicherer wird bei den eingebundenen Behörden, Versicherungen, Krankenkassen und Geschädigten oder deren Vertreter den Versicherten vertreten. Bei den Behörden wird er die geeignete Massnahme beantragen und – in schwereren Fällen - mit dem Amt über die Modalitäten des Ausweisentzugs verhandeln: Abgabetermin, Entzugsdauer, berufliche Notwendigkeit der Autonutzung, allfällige medizinische Massnahmen und Abklärungen. Sollte das Strassenverkehrsamt nicht die Massnahme verfügen, die angebracht erscheint, wird ein Rekurs eingeleitet. Voraussetzung für diesen umfassenden gezielten und erfolgsversprechenden juristischen Beistand ist natürlich, dass man rechtzeitig für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgt.




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