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Erbvertrag August 17Frage von Frau Dr. U. M. in K.: «Ich 61-jährig, will endlich meinen Nachlass regeln. Wegen der Immobilien und der Kunstgegenstände in einem Vermögen neige ich dazu, einen Erbvertrag zu machen. Ich habe gehört, damit könne man allfällige Streitereien nach meinem Ableben am besten vermeiden. Was ist das Besondere an einem Erbvertrag?»

Das ist der Erbvertrag
Der Erbvertrag gibt die Möglichkeit, seinen Nachlass unter Mitwirkung aller Betroffenen, namentlich aller Pflichterben, nach den individuellen Bedürfnissen der Vertragsparteien und damit unabhängig von den gesetzlichen Pflichtteilsansprüchen zu regeln. Im Gegensatz zum einseitigen Testament ist der Erbvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragsparteien unter Mitwirkung von zwei unabhängigen Zeugen. Die Vertragsschliessenden haben die öffentliche Urkunde vor dem Notar und in Gegenwart der Zeugen zu unterzeichnen.

Wann soll man einen Erbvertrag abschliessen?
Folgende Vereinbarungen können in einem Erbvertrag geregelt werden:

  • Die Eltern wollen sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Nachkommen verzichten im Erbvertrag auf ihre Pflichtteilsansprüche.
  • Im Erbvertrag wird der Wert eines Grundstückes, das von einem Elternteil an einen Nachkommen als Erbvorbezug abgetreten wurde, für die künftige Erbteilung festgesetzt.
  • Es wird festgelegt, wie ein bestehendes Unternehmen oder Anteile an einem Unternehmen im Rahmen des gesamten Nachlasses vererbt werden.
  • Die Nachkommen aus einer früheren Ehe stimmen der gänzlichen oder teilweisen Begünstigung des Ehepartners zu, sei dies, indem die Nachkommen beispielsweise vollumfänglich auf ihre Pflichtteilsansprüche gegenüber ihrem leiblichen Elternteil verzichten und vom Stiefelternteil dafür als Erben des bei seinem Ableben vorhandenen Nachlasses eingesetzt werden, oder dass die Nachkommen aus einer früheren Ehe zustimmen, dass ein Teil des ihnen zufallenden Nachlasses dem überlebenden Stiefelternteil lebenslänglich oder auf eine begrenzte Zeit zur Nutzniessung überlassen wird.
  • Die Pflichtteilserben stimmen einer Vor- und Nacherbeneinsetzung zu.
  • Die Kinder werden “ausgekauft”: Beispielsweise wird mit den Kindern aus einer früheren Ehe ein Erbverzicht gegen Entgelt vereinbart.
  • Es wird eine Vereinbarung über die Teilung des Nachlasses unter Festsetzung von Anrechnungswerten getroffen.


Wer kann einen Erbvertrag abschliessen?

Zur Abschliessung eines Erbvertrages bedarf diejenige Person, die über ihre Erbschaft verfügt, der Mündigkeit. Bezüglich dieser Person ist jede Stellvertretung, ob gesetzlich oder gewillkürt, ausgeschlossen.

Wie kann man den Erbvertrag aufheben oder abändern?
Im Unterschied zum Testament kann der Erbvertrag grundsätzlich nicht einseitig aufgehoben werden. Die Aufhebung bedarf der schriftlichen Vereinbarung aller Vertragsschliessenden. Eine Abänderung muss wiederum in einem Erbvertrag vereinbart werden.

Welche Verfügungen können nicht im Erbvertrag vereinbart werden?
Grundsätzlich sind alle Verfügungen möglich, die in einem Testament zulässig sind. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers und die Errichtung einer Stiftung können jedoch nur in einer gültigen letztwilligen Verfügung, in einem Testament, erfolgen.
 



 

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