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Rentnerpaar Januar 2018Glasklarer Entscheid des Bundesgerichts vom 23. November 2017: Für die Planungssicherheit der Rentnerinnen und Rentner, muss die Pensionskassenrentenhöhe, die bei Entstehung des Rentenanspruchs festgelegt wird, bis zum Lebensende gewährleistet bleiben. Damit hat das oberste Gericht die Schlaumeier der Pensionskasse des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers PwC zurückgepfiffen. Bereits alles Vorinstanzen haben in diesem Sinne entschieden.

Das Gesetz schützt den Rentenanspruch
«Die Höhe der Pensionskassenrenten bei Entstehung des Rentenanspruchs bleibt jedenfalls gewährleistet», steht in Artikel 65d Abs 3 lit b des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG. Trotz dieser Gesetzesvorschrift wollten Schlaumeier der Pensionskasse des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers PwC mit einem neuen Rentenmodell die Pensionskassenrenten flexibilisieren und laufende Renten bei Bedarf auch senken.

Aufsichtsbehörde und Bundesverwaltungsgericht sagen «nein»
Am 23. Oktober 2015 hat die Zürcher Aufsichtsbehörde für die berufliche Vorsorge das neue Rentenmodell der PwC-Pensionskasse als nichtgesetzeskonform zurückgewiesen und die PwC aufgefordert, innert 90 Tagen ein gesetzeskonformes Reglement einzureichen. Die alsdann eingereichte Beschwerde gegen diese Verfügung wurde vom Bundesverwaltungsrecht mit Entscheid vom 15. Februar 2017 abgewiesen. Die PwC hat diesen Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen.

Rentnerinnen und Rentner müssen Planungssicherheit haben
In den Erwägungen zum Bundesgerichtsentscheid 9C_234/2017 ist zu lesen: «Für die Planungssicherheit der Rentnerinnen und Rentner, vor allem mit Blick auf die Fortführung des seit der Pensionierung gewohnten Lebensstandards darf die Rentenhöhe, auf die im Zeitpunkt des Rentenbeginns Anspruch besteht, nicht angetastet werden.» Damit hat auch das oberste Gericht bestätigt, dass die im Zeitpunkt der Pensionierung festgelegte Rentenhöhe unantastbar ist.



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