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Kapitalbezug Mai 18Wer Gelder aus der Pensionskasse oder der Dritten Säule bezieht, muss eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer bezahlen. Diese ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch. Fazit daraus: Man muss die Sache gut planen, wenn man dem Fiskus nicht unnötig Geld schenken will.

Von Schwyz bis zur Waadt
Einer der grössten Vorteile beim Vorsorgen mit der Pensionskasse und der der steuerbegünstigten Dritten Säule sind die damit verbundenen Steuerersparnisse. Wenn das angesparte Vorsorgekapital dann allerdings in Kapitalform bezogen wird, muss eine einmalige Kaitalauszahlungsteuer bezahlt werden. Diese ist von Kanton zu Kanton verschieden. Namentlich aufgrund einer Credit Suisse-Studie hat die «Neue Zürcher Zeitung» am 30. April 2018 die kantonalen steuerlichen Unterschiede beim Kapitalbezug wie folgt dargestellt:

Besteuerung Vorsorgekapital

Grosse Unterschiede
Ein Beispiel: In Wollerau im Kanton Schwyz muss für ein Vorsorgekapital von 200 000 Franken eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer von 7903 Franken bezahlt werden. In verschiedenen Gemeinden in der Waadt würden hingegen rund 10 Prozent dieses Vorsorgekapitals fällig, also rund 20’000 Franken. Noch mehr bemerkbar machen sich die kantonalen Unterschiede bei der Besteuerung von höheren Vorsorgekapitalbezügen. So liegt der Steuersatz bei einer Kapitalauszahlung von drei Millionen Franken in Zürich derzeit bei 20,5, in Appenzell Innerrhoden hingegen bei 5,7 Prozent. Dies ergibt einen Steuerunterschied von 444’000 Franken. Da könnte sich sogar ein Umzug lohnen. Aber aufgepasst: Bei «Scheinumzügen» im Hinblick auf einen grossen Kapitalbezug schauen die Steuerämter genau hin.

Vorsorgekapitalbezüge staffeln
Um die Steuerbelastung bei Vorsorgekapitalbezügen ganz legal zu minimisieren, lohnt es sich in allen Kantonen, die Gelder aus der Pensionskasse, der Dritten Säule und von Freizügigkeitskonten im Rahmen einer durchdachten Vorsorgeplanung gestaffelt zu beziehen. Denn in jedem Kalenderjahr werden alle Kapitalauszahlungen zusammengerechnet. Da hohe Kapitalbezüge aufgrund der Progression mit einem höheren Steuersatz besteuert werden, lohnt sich die Verteilung auf mehrere Jahre, damit jährlich kleinere Beträge entstehen.



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