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Lukas EngelbergerMit dem elektronischen Patientendossier EPD macht das Schweizer Gesundheitswesen einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Für die Deutschschweiz fiel dafür der Startschuss in Basel-Stadt. Regierungsrat Lukas Engelberger (Bild) hat Mitte August 2018 das erste Elektronische Patientendossier der Deutschschweiz gezeigt: Sein eigenes Dossier, das er kürzlich eröffnet hat. Nun ist es auch für Patientinnen und Patienten erster Kliniken des Universitätsspitals Basel möglich, Elektronische Patientendossiers zu eröffnen.

myEPD für die Nordwestschweiz
Das Elektronische Patientendossier EPD ermöglicht den Patientinnen und Patienten ebenso wie den Gesundheitseinrichtungen, Dokumente und Daten digital abzulegen. Unabhängig von Ort und Zeit können weitere Behandelnde auf das EPD zugreifen, was zu einem qualitativ besseren, sichereren und effizienteren Behandlungsprozess führt. Wer Zugriffsrechte auf das persönliche EPD erhält, wird von den Patientinnen und Patienten selbst bestimmt. Sie sind so aktiv an Entscheidungen beteiligt, die ihre Gesundheit betreffen, und stärken damit ihre Gesundheitskompetenz. Das Elektronische Patientendossier für die Nordwestschweiz heisst myEPD. Die Eröffnung eines Dossiers auf myEPD ist freiwillig und kostenlos.

Unnötige Untersuchungen und Behandlungen vermeiden
Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger: «Das Elektronische Patientendossier EPD trägt wesentlich dazu bei, die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu steigern. Zudem kann ein EPD zu Verbesserungen der Behandlung führen. Insgesamt fördert es die Wahrnehmung der Eigenverantwortung in der Bevölkerung und dient der präventiven Vermeidung von unnötigen Untersuchungen und Behandlungen. Aus Sicht des Gesundheitsdepartements besteht deshalb ein grosses Interesse an einer möglichst breiten Einführung.» Burkhard Frey, Präsident des Trägervereins eHealth Nordwestschweiz, ergänzt: «Ziel ist es, für die Patientinnen und Patienten sowie die Gesundheitseinrichtungen rasch eine praxisorientierte Vernetzungsplattform anzubieten und damit Erfahrungen zu sammeln.»

Mehrstufiges Verfahren zur Eröffnung des Elektronischen Patientendossiers
Die Dokumente in einem elektronischen Patientendossier werden ausschliesslich von zugelassenen Gesundheitsfachpersonen und Gesundheitseinrichtungen sowie von den Patientinnen und Patienten selbst abgelegt. Patienten können den Zugang zu jedem einzelnen Dokument definieren und dabei zwischen den drei Vertraulichkeitsstufen «normal zugänglich», «eingeschränkt zugänglich» und «geheim» wählen.
Die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers ist für Patientinnen und Patienten ein mehrstufiges Verfahren. Nach Aushändigung der Aktivierungs- und Inbetriebnahme-Unterlagen aktiviert die myEPD-Inhaberin oder der myEPD-Inhaber das Elektronische Patientendossier. Ist das Dossier eingerichtet, bedarf es wie beim eBanking zweier Zugangsfaktoren: dem Login mit Passwort sowie einmalig zugestellte und verwendbare SMS-Codes.
Gesundheitsfachpersonen müssen sich einzeln eine digitale EPD-Identität verschaffen, einer registrierten Gesundheitseinrichtung in einer Stammgemeinschaft angehören und sich vorgängig schulen lassen.

Stufenweise Verbreitung der Elektronischen Patientendossiers
myEPD startet in der Nordwestschweiz mit den ersten Eröffnungen in ausgewählten Kliniken des Universitätsspitals Basel (USB). Eine Eröffnung erfolgt aktuell auf Einladung des USB hin: Patientinnen und Patienten der Kliniken, die sich derzeit einer Behandlung der ausgewählten ersten Kliniken unterziehen müssen, werden aktiv angefragt, ob sie ein Elektronisches Patientendossier eröffnen möchten. Im Verlauf von 2019 werden sich alle Kliniken des USB myEPD anschliessen und bis 2020 werden weitere Gesundheitseinrichtungen aus den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn folgen.

Bald kommt schweizweite Einführung des Elektronischen Patientendossiers
Alle Spitäler in der Schweiz sind ab dem Jahr 2020 gesetzlich dazu verpflichtet, die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers für Patientinnen und Patienten in der Schweiz anzubieten. Ab 2022 gilt die Pflicht auch für Pflegeheime und Geburtshäuser. Für ambulante Leistungserbringer wie Arztpraxen oder Apotheken besteht keine gesetzliche Anschlusspflicht.



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