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Rente oder KapitalDie Renten aus der Pensionskasse sinken. Deshalb ist die Frage, ob man bei der Pensionierung die Pensionskassenrente oder das angesparte Pensionskassenkapital beziehen will, wichtiger denn je. Ins Gewicht fallen dabei der Rentenumwandlungssatz, das Renditeumfeld auf den Finanzmärkten, die Lebenserwartung sowie - last but not least - die ganz persönliche familiäre Lebenssituation. Die unwiderrufliche Entscheidung zwischen «Rente oder Kapital» bestimmt das verfügbare Einkommen im Ruhestand.

Rente bietet Sicherheit
«Sicherheitsorientierte Menschen, die Planbarkeit schätzen und eine normale Lebenserwartung haben, wählen oftmals die Pensionskassenrente», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung am 6. August 2018. Das stimmt. Mit der Rente hat man im Ruhestand bis ans Lebensende ein sicheres Einkommen. Zudem muss man das Kapital nicht selbst Ertrag bringend anlegen, was in diesen Zeiten der Tiefstzinsen sowieso eine fast unlösbare Knacknuss ist. Kommt dazu: Auch die Witwe oder der Witwer erhalten eine lebenslange Rente – meist allerdings nur gerade 60 Prozent der Ausgangsrente.

Nachteile der Rente
Ausserhalb der um 40 Prozent verkleinerten Witwen- oder Witwerrente ist die Pensionskassenrente nicht vererbbar: Sterben beide Ehepartner bevor das angesparte Kapital aufgebraucht ist, fällt dieses voll an die Pensionskasse. Die erbberechtigten Angehörigen gehen leer aus. Kommt dazu: Die Pensionskassenrente muss voll als Einkommen versteuert werden. Und weil die meisten Pensionskassen die Teuerung nicht ausgleichen, verliert die Rente über die Jahre im Gleichschritt mit der Inflation an Kaufkraft. Diese Nachteile sind der Preis für die Sicherheit, bis ans Lebensende Monat für Monat die Pensionskassenrente auf dem Konto zu haben.

Beim Kapital trägt man das Anlagerisiko
Wer das Pensionskassenkapital beziehen will, muss das rechtzeitig bei seiner Kasse anmelden. Das bezogene Kapital ist dann zum Sondersteuersatz für Vorsorgekapital einmalig zu versteuern und geht ins vererbbare Privatvermögen. Soll dieses Vermögen die Ausgaben im Ruhestand teilweise oder - neben der AHV - hauptsächlich decken, muss es mit entsprechenden Risiken angelegt werden. Das ist in dieser Zeit der Tiefstzinsen besonders schwierig: Schon eine Zwei-Prozent-Rendite ist derzeit eine gute Leistung. So muss denn zur Deckung der laufenden Ausgaben neben dem bescheidenen Kapitalertrag zusätzlich der bis ins hohe Alter mögliche Vermögensverzehr berechnet werden.

Mix zwischen Rente und Kapital
Aufgrund des Ausgabenbudgets für die Ruhestandsjahre kann man auch einen Mix zwischen Rente und Kapital ins Auge fassen. Die Rente deckt dann zusammen mit der AHV und allenfalls weiteren Einnahmen die budgetierten laufenden Ausgaben, während sich mit dem bezogenen Kapital besondere Wünsche erfüllen lassen. Falls das Kapital bis zum Lebensende nicht aufgebraucht wird, können dann auch die Erben davon profitieren.

Studie der Credit Suisse: Rentenbezug ist am häufigsten
Laut einer Studie der Credit Suisse wird der Rentenbezug am meisten gewählt: Im Jahr 2016 setzten gemäss Daten des Bundesamtes für Statistik 51 Prozent der Pensionskassenversicherten auf die monatliche Rente. 31 Prozent entschieden sich für die Auszahlung des Kapitals und 18 Prozent für eine Kombination aus den beiden Möglichkeiten. Bei den Frauen war die Rente laut der Untersuchung mit 55 Prozent besonders verbreitet, bei Männern mit 48 Prozent etwas weniger.
Laut der Studie nimmt die Verbreitung von Kapitalbezügen aus der beruflichen Vorsorge mit dem Bildungsniveau zu. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass Hochqualifizierte im Durchschnitt mehr verdienen und weniger auf die Rente aus der beruflichen Vorsorge angewiesen sind.
Eine wichtige Rolle kann auch die Frage spielen, ob man Immobilienbesitzer ist oder nicht. Haus- und Wohnungseigentümer können unter Umständen gezwungen sein, das Pensionskassengeld als Kapital zu beziehen, da sie wegen der Tragbarkeitsregeln der Banken ihre Hypothek wegen des tieferen Einkommens nach der Pensionierung teilweise amortisieren müssen.



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