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Wagnis Sept 18Frage von Dr. Med F. G. in P.: Mein Sohn liebt das akrobatische Biken und geht dabei notabene gerne Wagnisse ein. Auf was ist dabei versicherungstechnisch besonders zu achten?

Prämienzahler schützen
Gemäss dem Unfallversicherungsgesetz und dessen Verordnung werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen verweigert. Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Der tiefere Sinn der gesetzlichen Kürzung der Leistungen der Unfallversicherung bei Wagnissen liegt darin, dass eine Interessenabwägung vorgenommen werden soll zwischen dem Gesamtinteresse der Versicherten und dem schützenswerten Mass einer Betätigung: Die Prämienzahler sollen vor unzumutbaren Belastungen geschützt werden.

Liste der Wagnisse
Die Suva führt auf ihrer Homepage eine Liste von absoluten und relativen Wagnissen. Zu den absoluten Wagnissen zählen etwa Auto- und Motorradrennen aller Art, Vollkontaktkampfsport, Basejumping, Tauchen über 40 Meter, wettkampmässiges Rollbrettabfahrten, Downhill-Biking, Sprünge mit Bikes mit akrobatischen Einlagen, Ski-Geschwindigkeitsrekordversuche, Speedflying, ein Glas in der Hand zerdrücken. Relative Wagnisse sind riskante Tätigkeiten, bei denen die üblichen Vorsichtsgebote missachtet werden: Schneesport ausserhalb markierter Pisten, Bergsteigen bei schlechter Witterung oder im Alleingang trotz Warnungen, Hängegleiterfliegen oder Canyoning bei misslichen Verhältnissen.

Man muss sich erkundigen!
Die Liste der nicht gedeckten Wagnissportarten wird aufgrund der ständig neu entdeckten Risikosportvarianten laufend ergänzt. Man erkundige sich vor der Inangriffnahme einer risikoreichen Sportart oder eines Wagnisses, ob man sich speziell dafür versichern muss. Überdies ist zu beachten:

  • Beim Antrag für eine neue individuelle Unfallversicherung ist das gewählte Risiko auf jeden Fall stets anzugeben. Die Versicherungsdeckung des Sonderrisikos erfordert eine spezielle Prämienkalkulation.
  • Bei bestehenden privaten Unfallversicherungen muss abgeklärt werden, ob das geplante Risiko mitversichert ist. Dazu muss dieses in der Versicherungspolice oder in einer separaten schriftlichen Bestätigung der Versicherung explizit genannt sein. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte rechtzeitig vor der ersten Durchführung einer Risikosportart eine Anpassung der Police verlangt werden.

Wahrscheinlich wird eine entsprechende Zusatzdeckung einen Prämienzuschlag zur Folge haben. Ohne diese Abklärungen und zusätzlichen Absicherungen läuft man aber Gefahr, bei einem Unfall nicht genügend versichert zu sein und dann finanziell zu bluten.




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