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Rechtschutz Dez 18Frage von Dr. med. I. K. in Z.: «Für was braucht man eigentlich eine Rechtschutzversicherung?»

Gerichtliche Auseinandersetzungen sind teuer
Seit über 70 Jahren bieten Versicherungsgesellschaften in der Schweiz Rechtsschutzversicherungen an. Ungeachtet ihrer finanziellen Möglichkeiten erhalten Versicherte damit Chancengleichheit beim Zugang zum Recht. Denn gerichtliche Auseinandersetzungen sind meist mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Gegen Bezahlung einer Prämie übernehmen die Rechtsschutzversicherer das Risiko für Kosten und Dienstleistungen, die durch rechtliche Streitigkeiten verursacht werden.

Drei Hauptarten von Rechtschutz
Die Rechtsschutzversicherung unterscheidet grundsätzlich drei Hauptarten von Policen: Verkehrs- und Motorfahrzeug-Rechtsschutzversicherung, Privat- oder Familien-Rechtsschutzpolicen, Firmen- und Betriebsrechtsschutz. Bei jeder Einzelversicherung sind die jeweils individuell vereinbarten Vertragsbestimmungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) massgebend.

Verkehrs- und Motorfahrzeug-Rechtsschutzversicherung
Die Verkehrs- und Motorfahrzeug-Rechtsschutzversicherung umfasst in der Regel folgende Deckungsbereiche:

  • Schadenersatzrecht: Geltendmachung gesetzlicher Haftpflichtansprüche als Halter oder Lenker eines Fahrzeuges oder als sonstiger Verkehrsteilnehmer
  • Strafverteidigung: bei Verkehrsregelverletzungen
  • Versicherungsrecht: bei Streitigkeiten mit privaten oder schweizerischen öffentlichen Versicherungseinrichtungen
  • Verwaltungsrechtliche Verfahren hinsichtlich des Führer- oder Fahrzeugausweises sowie der Fahrzeugbesteuerung
  • Vertragsrecht: bei Streitigkeiten aus Kauf, Miete, Leasing, Reparatur von Fahrzeugen


Privat- oder Familien-Rechtsschutzpolicen
Die Privat- oder Familien-Rechtsschutzpolicen bieten üblicherweise Rechtsschutz in den Bereichen:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafverteidigung bei fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften
  • Versicherungsrecht inklusive Sozialversicherung
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Übriges Vertragsrecht
  • Nachbar- und Eigentumsrecht


Firmen- und Betriebs-Rechtsschutz

Im Bereich des Firmen- und Betriebs-Rechtschutzes übernehmen die in diesem Bereich tätigen Rechtsschutzversicherer im Schadenfall folgende finanzielle Leistungen:

  • Kosten für die interne Fallbearbeitung, Beratung und Vertretung durch eigene Mitarbeiter
  • Anwaltshonorare: teilweise freie Anwaltswahl im Prozessfall
  • Kosten der von der Rechtsschutzversicherung, dem Anwalt oder dem Gericht angeordneten Sachverständigengutachten
  • Gerichtskosten
  • Parteientschädigungen an die Gegenpartei, die dem Versicherten auferlegt werden
  • Zudem werden dem Versicherten vorschussweise Strafkautionen gestellt, um die Untersuchungshaft zu vermeiden.



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