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Krankenversicherung Dez 18Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen ab 2019 im Bereich der Krankenversicherung zusammengestellt. Die Stichworte dafür lauten: Markante Prämiensenkung für junge Erwachsene, Preissenkung bei Medikamenten und rückerstatteten Produkten sowie Umwandlung von stationär in ambulant, Vereinfachung der Selbstmedikation, Förderung der Entwicklung von Kinderarzneimitteln, Verlängerung des geltenden Zulassungsstopps von Ärztinnen und Ärzten um zwei Jahre. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

Prämiensenkung für junge Erwachsene
Die mittlere Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr um 1,2 Prozent. Während die Prämien für über 25-Jährige und Kinder um durchschnittlich 2,4 Prozent ansteigen, sinken jene für junge Erwachsene um durchschnittlich 15,6 Prozent. Diese Senkung ist auf einen Entscheid des Parlaments zurückzuführen, junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren beim Risikoausgleich zur Hälfte zu entlasten. Diese Entlastung wird durch eine Erhöhung des Risikoausgleichs bei den über 25-Jährigen finanziert.

Preissenkungen und Umwandlung von stationär in ambulant
Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, wurden verschiedene Massnahmen beschlossen oder sind in Erarbeitung. Eine Massnahme ist die Preissenkung bei einigen hundert Medikamenten, Originalpräparaten oder Generika, und bei von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung rückerstatteten Produkten, wie etwa Blutzuckerteststreifen. Mit dem gleichen Ziel werden gewisse bis anhin stationäre Leistungen in ambulante umgewandelt und nur noch vergütet, wenn sie ambulant vorgenommen werden. Es sind dies: einseitige Krampfaderoperationen der Beine, Eingriffe an Hämorrhoiden, einseitige Leistenhernienoperationen, Untersuchungen und Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter, Kniearthroskopien samt Eingriffen am Meniskus), Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden.

Vereinfachung der Selbstmedikation
Das revidierte Heilmittelgesetz tritt in Kraft. Unter anderem sollen die Anforderungen in Bezug auf die Abgabe von Arzneimitteln gelockert und dadurch die Selbstmedikation vereinfacht werden. Künftig wird vermehrt auf die Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern abgestellt, sodass sie rezeptfrei erhältliche, aber auch einige bisher rezeptpflichtige Arzneimittel leichter abgeben können, so etwa Antihistaminika gegen Heuschnupfen. Darüber hinaus werden die Zulassungsverfahren vereinfacht, insbesondere für Arzneimittel, die bereits in Ländern zugelassen sind, die ähnliche Verfahren wie die Schweiz kennen. Eine vereinfachte Zulassung wird auch für Produkte der Komplementärmedizin und der Phytotherapie gelten. Ausserdem enthält das neue Gesetz Bestimmungen für eine bessere Markttransparenz und Marktaufsicht.

Förderung der Entwicklung von Kinderarzneimitteln
Die Entwicklung von Kinderarzneimitteln wird gefördert. Durch das revidierte Heilmittelgesetz profitieren Hersteller künftig während zehn Jahren von einem verbesserten Schutz vor Nachahmerprodukten. Weitere Anreize zur Entwicklung von Arzneimitteln speziell für Kinder sind im revidierten Patentgesetz und dessen Verordnung enthalten, die ebenfalls am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Da es heute keine speziell auf Kinder zugeschnittene Arzneimittel gibt, verschreiben Kinderärztinnen und Kinderärzte oft Produkte, für die keine klinischen Studien durchgeführt wurden und die für diese Patientengruppe nicht zugelassen sind. Wenn Arzneimittelhersteller pädiatrische Studien zu Medikamenten durchführen und damit Anwendungsmöglichkeiten speziell für Kinder aufzeigen, erhalten sie für ihre patentierten Erfindungen Schutzverlängerungen von sechs Monaten.

Verlängerung des geltenden Zulassungsstopps von Ärztinnen und Ärzten
Bis das neue Regulierungssystem steht, bleibt der Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte noch weitere zwei Jahre, das heisst bis im Juni 2021 bestehen. Mit der Verlängerung soll eine Lücke in der Begrenzung der Ärztezulassung in der Grundversicherung und vor allem ein massiver Anstieg der Anzahl Ärztinnen und Ärzte auf dem Markt vermieden werden. Im Parlament wird derzeit eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes zur Regulierung der Zulassung von Leistungserbringern diskutiert, die das Moratorium ersetzen soll. So sollen bei dessen Inkrafttreten dann insbesondere die Kantone und nicht mehr der Bundesrat die Höchstzahlen für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzte pro Fachgebiet festlegen können.



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