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Versicherung Praxis April 19Anfrage von Dr. med. K. G. in C.: «Ich plane derzeit die Eröffnung meiner neuen Arztpraxis. Da frage mich, welche Versicherungen ich unbedingt brauche. Meine persönlichen Eckdaten lauten: Verheiratet mit Kindern, Praxis in Form einer Aktiengesellschaft, Räume werden gemietet, es werden Praxismitarbeitende angestellt und es wird ein Bankkredit in Anspruch genommen.»

Persönliche Risiken absichern und Hinterbliebenenschutz sicherstellen
Im Hinblick auf die Praxisgründung im Rahmen der erwähnten persönlichen Eckdaten müssen zuerst mal die persönlichen Risiken abgesichert und der Hinterbliebenenschutz sichergestellt sein. Dazu ist der bedürfnisgerechte Einsatz der folgenden Versicherungen abzuklären:

  • Krankenkassengrundversicherung mit der passenden Franchise, aber ohne Unfallversicherung
  • Krankenkassenzusatzversicherung optimal auf die Bedürfnisse angepasst
  • Obligatorische AHV/IV/EO
  • Obligatorische Unfallversicherung bis Jahreslohn von 148'200 Franken
  • Kranken- und Unfalltaggeld für Jahreslohn über 148'200 Franken
  • Genügend hohe Rente bei Krankheit und Unfall individuell bestimmen
  • Spezielle Absicherung des Risikos für Gliederunfall von Ärztinnen und Ärzten bei Bedarf
  • Pensionskasse obligatorisch und überobligatorisch mit angepasstem Vorsorgeplan
  • Absicherung des Todesfallrisikos nach Bedarf
  • Freiwillige steuerbegünstige Vorsorgesäule 3a für den Vermögensaufbau nach Bedarf


Massgeschneiderte Absicherung der Risiken rund um die neue Praxis

Im Hinblick auf die Praxisgründung im Rahmen der erwähnten persönlichen Eckdaten müssen zusätzlich zu den persönlichen Risiken und dem Hinterbliebenenschutz alle potenziellen Risiken rund um die Praxis und deren Finanzierung abgesichert werden. Dazu ist der bedürfnisgerechte Einsatz der folgenden Versicherungen abzuklären:

  • Kranken- und Unfalltaggeld für den Arzt, damit bis zum 720. Tag die Praxismiete und die Löhne der Mitarbeitenden gedeckt sind.
  • Rentenversicherung bei Krankheit und Unfall für den Arzt muss den Zins und die Rückzahlung des Praxiskredites einschliessen
  • Die Absicherung des Todesfallrisikos des Arztes muss die sofortige Rückzahlung des Praxiskredits bei dessen Ableben sicherstellen
  • Versicherung der Berufshaftpflicht
  • Versicherung des Praxisinventars
  • Rechtsschutzversicherung nach Bedarf

Im Hinblick auf die Gründung einer neuen Arztpraxis kann man HIER die massgeschneiderten Versicherungsbedürfnisse für verschiedene Ausgangslagen abklären.



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