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Unfallversichertung Juni 19Gemäss dem «Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG» ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die Unfallversicherung hilft mit ihren Leistungen, den Gesundheits- und Erwerbsausfallschaden wiedergutzumachen, der entsteht, wenn Versicherte beruflich oder ausserberuflich verunfallen oder infolge ihrer Berufstätigkeit erkranken. Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung sind gesetzlich festgelegt. Das gilt nicht für die Prämien, die im gesamten Schweizermarkt deutlich voneinander abweichen. Ein Prämienrechner zeigt blitzschnell auf, ob man für sein Praxispersonal zu viel bezahlt.

Die vorgeschriebenen Leistungen
In der obligatorischen Unfallversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Leistungen für Heilungskosten, Taggelder, Entschädigungen bei Invalidität oder Tod infolge von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt nicht für die Prämien. Deshalb gibt es im Schweizermarkt im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung erhebliche Abweichungen.

Sonderkonditionen für Medizinalpersonen
Es gibt Organisationen wie der VMP Verband für Medizinalpersonen, der für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen im Versicherungsbereich spezielle und exklusive Sonderkonditionen und Deckungen über Kollektivrahmenverträge ermöglicht. Ausserdem bieten gewisse Versicherer Jungunternehmerrabatte an. Von all dem sollte profitiert werden.

Prämienrechner gibt Auskunft
Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten können mit diesem Prämienrechner abklären, wie tief die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung dank der Sonderkonditionen des VMP Verband für Medizinalpersonen für eine bestimmte AHV-Jahreslohnsumme des Praxispersonals sein können.



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