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Pensionierte mit fester Rente Juni19Wer in Pension geht, soll sicher sein, dass die Pensionskassenrente wegen Kapitalmarktturbulenzen nicht gekürzt werden kann. Dieser Grundsatz bleibt bestehen. Am Dienstag, 11. Juni 2019, hat der Nationalrat eine parlamentarische Initiative zur Einführung von flexiblen Pensionskassenrenten abgehlehnt. Die Initiative ist vom Tisch. Damit bleibt gemäss den Befürwortern der flexiblen Renten die unschöne milliardenschwere Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern im Schweizer Pensionskassensystem bestehen.

Pensionskasse von PricewaterhouseCoopers PwC ist vorgeprellt
Wir erinnern uns: Die Pensionskasse des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers PwC wollte mit einem neuen Rentenmodell die Pensionskassenrenten flexibilisieren und laufende Renten bei Bedarf auch senken. Am 23. Oktober 2015 hat die Zürcher Aufsichtsbehörde für die berufliche Vorsorge das neue Rentenmodell der PwC-Pensionskasse als nichtgesetzeskonform zurückgewiesen und die PwC aufgefordert, innert 90 Tagen ein gesetzeskonformes Reglement einzureichen. Die alsdann von PwC eingereichte Beschwerde gegen diese Verfügung wurde vom Bundesverwaltungsrecht mit Entscheid vom 15. Februar 2017 abgewiesen. Die PwC hat diesen Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen.

Bundesgericht weist Beschwerde ab
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von PwC am 23. November 2017 abgewiesen. Damit hat das oberste Gericht bestätigt, dass die im Zeitpunkt der Pensionierung festgelegte Rentenhöhe unantastbar ist.

Versuch, das Bundesgericht zu kontern, ist missglückt
Am 15. Dezember 2017 wurde dann der Versuch gestartet, das Bundesgericht zu kontern. Im Nationalrat wurde eine parlamentarische Initiative folgenden Inhalts eingereicht: «Die gesetzlichen Grundlagen sind so auszugestalten, dass im überobligatorischen Tell der beruflichen Vorsorge die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse in angemessenem Umfang erhöht und gesenkt werden können.»
Dieser Konterversuch ist gescheitert. Am Dienstag, 11. Juni 2019, hat der Nationalrat die Initiative mit 138 zu 37 Stimmen gebodigt.

Vorteil und Nachteil der Ablehnung der flexiblen Renten
Die erneute Ablehnung der flexiblen Renten hat einen gewichtigen Vorteil und einen gewichtigen Nachteil:

  • Der Vorteil der Ablehnung der flexiblen Renten ist vom Bundesgericht in den Erwägungen zum entsprechenden Bundesgerichtsentscheid 9C_234/2017 wie folgt umschrieben: «Für die Planungssicherheit der Rentnerinnen und Rentner, vor allem mit Blick auf die Fortführung des seit der Pensionierung gewohnten Lebensstandards, darf die Rentenhöhe, auf die im Zeitpunkt des Rentenbeginns Anspruch besteht, nicht angetastet werden.»
  • Der Nachteil der Ablehnung der flexiblen Renten: Die fast 800'000 Rentnerinnen und Rentner der Pensionskassen erhalten zu hohe Renten. Der Grund dafür: Der mathematisch in die Renten eingebundene technische Zinssatz auf dem angesparten Alterskapital kann seit Jahren auf den Kapitalmärkten nicht erwirtschaftet werden. Das wird von den Pensionskassen durch eine Umverteilung von Geldern von den aktiven Versicherten hin zu den Rentnerinnen und Rentnern kompensiert. Diese Umverteilung hat im Jahr 2018 immerhin rund 5,1 Milliarden Franken betragen. Das umverteilte Geld schmälert den Pensionskassenanspruch der heutigen Beitragszahler.



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