Fragen ?
Kontakt

 

Scheidung2018 stieg in der Schweiz die Zahl der Scheidungen gegenüber dem Vorjahr um vier Prozent auf 16’500. Bei unverändertem Scheidungsverhalten ist davon auszugehen, dass zwei von fünf Ehen eines Tages mit einer Scheidung enden. Gemäss der Statistik des Bundesamts für Statistik sind auch ältere Ehepaare mit 20 und mehr Ehejahren auf dem Buckel erstaunlich scheidungsfreudig.

Durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung liegt bei 15,2 Jahren
2018 erfolgten von den 16'500 Scheidungen 40 Prozent in den ersten zehn Ehejahren. Fast ein Drittel, nämlich 30 Prozent der Scheidungen wurden nach 20 oder mehr Ehejahren vollzogen. Die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung liegt bei 15,2 Jahren. Sollte sich das 2018 beobachtete Scheidungsverhalten zukünftig nicht verändern, ist davon auszugehen, dass zwei von fünf Ehen eines Tages geschieden werden.

Zahl der minderjährigen Scheidungskinder gesunken
Wegen der steigenden Zahl der Scheidungen im reiferen Alter ist seit Mitte der 1990er-Jahre der Anteil der Scheidungen, bei denen minderjährige Kinder mit betroffen sind, unter die 50 Prozent-Marke gesunken: 2018 waren bei 46 Prozent der Scheidungen minderjährige Kinder mit betroffen, 1970 lag dieser Wert bei 60 Prozent.

Neues Scheidungsrecht liess die Zahl der Ehescheidungen hochschnellen
Ab Ende der 1960er-Jahre stieg die Zahl der Scheidungen rasant und erreichte 1999 den Wert von 20’800. Im Jahr 2010 wurde mit 22’100 Scheidungen eine Rekordzahl registriert. Diese beiden Spitzenwerte sind eine Folge der gesetzlichen Änderungen rund um die Scheidung.
Anzahl ScheidungenZentral für das neue Scheidungsrecht, das am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, sind die Einführung einer verschuldensunabhängigen Scheidung sowie eine ausgewogene Regelung der wirtschaftlichen Folgen. Insbesondere wird die Scheidung auf gemeinsames Begehren sowie die Scheidung auf Klage nach Ablauf einer Trennungszeit von vier Jahren gesetzlich verankert. Eine weitere zentrale Neuerung besteht darin, dass die während der Ehe aufgebaute 2. Säule unabhängig vom Güterstand und unabhängig vom Grund der Scheidung in der Regel hälftig aufgeteilt wird.
Weitere Änderungen: Seit dem 1. Juni 2004 kann der scheidungswillige Ehepartner bereits nach zwei Jahren Trennung mit einer Klage die Scheidung verlangen. Die neue Regelung galt damals auch für jene Eheleute, die bereits getrennt lebten. Für die Gutheissung der Klage auf Scheidung genügte ein zweijähriges Getrenntleben im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung.
Und seit dem 1. Januar 2017 gilt als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung des Guthabens aus der beruflichen Vorsorge die Einleitung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahrens. Neu wird die Teilung der Pensionskasse überdies auch dann vollzogen, wenn ein Ehegatte zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert oder invalid ist.



Weitere Optionen