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FamilienhaftpflichtÄrztinnen und Ärzte müssen zur Erlangung der Berufsausübungsbewilligung den zuständigen Behörden den Nachweis einer genügenden Arzthaftpflichtversicherung erbringen. Ärztinnen und Ärzte sollten aber auch privat eine freiwillige Haftpflichtversicherung abschliessen, die alle ihre möglichen privaten Haftpflichtrisiken absichert. Denn ohne eine solche Versicherung kann eine Unachtsamkeit im Alltag erhebliche Leistungspflichten auslösen, die sogar das künftige finanzielle Wohlergehen beeinträchtigen könnten.

Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden
Wer jemandem einen Personenschaden, einen Sachschaden oder einen Vermögensschaden zufügt, ist nach dem Gesetz zu Schadenersatz verpflichtet. Bei der freiwilligen Privathaftpflichtversicherung geht es darum, die möglichen Schäden, die man aufgrund seiner Lebenssituation und seiner Lebensgewohnheiten bei jemandem verursachen könnte, bestmöglich zu versichern.

Zum Beispiel eine Arztfamilie mit einem Mietvertrag für ihre Wohnstätte
Eine genügende Privathaftpflichtversicherung für diese Familie schliesst alle im selben Haushalt lebenden Personen automatisch mit ein. Zudem gibt es keinen Selbstbehalt für Mieterschäden sowie einen Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit. In der Prämie inbegriffen sind:

  • Eine Schadengrunddeckung von 5 Millionen Franken ohne Selbstbehalt
  • Die in der Schweiz teilweise obligatorische Hundehalterhaftpflicht
  • Nebenberufliche Tätigkeit bis 20'000 Franken Einkommen ausserhalb des Gesundheitsbereichs: Schadendeckung bis fünf Millionen Franken
  • Schäden an anvertrauten Sachen und Tieren: Sachschadendeckung bis fünf Millionen Franken
  • Gemietete Räume: Sachschadendeckung bis fünf Millionen Franken
  • Deckung für Schäden bei Fehlen einer gesetzlichen Haftpflicht von urteilsunfähige Personen bis 100'000 Franken
  • Deckung für Sachschäden, die bei Sport oder Spiel entstehen oder von einem Tier verursacht werden bis 2'000 Franken
  • Sofern mit einer Hausratversicherung kombiniert: Schadendeckung bei Forderungsausfall, falls beim Schadensverursacher keine Haftpflicht vorhanden ist, bis eine Million Franken bei einem Selbstbehalt von 2'000 Franken.
  • Deckung von Schäden an benützten fremden Motorfahrzeugen, Motorräder oder Fahrrädern bis eine Millionen Franken bei einem Selbstbehalt von 2'000 Franken


Mögliche Privathaftpflichtzusatzdeckungen mit Mehrprämien

  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferden
  • Schäden als Jäger
  • Haftpflicht für Modellflugzeuge bis 30 Kilogramm
  • Schäden an benutzten fremden Wasserfahrzeugen
  • Schäden aus einer Lehrertätigkeit
  • Schäden aus Risikosportarten


Die Einzelheiten zu einer solchen umfassenden privaten Haftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte sind hier zu finden.



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