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BundesratMedieninformation der Landesregierung vom 12. Februar 2020 mit dem Titel «Bundesrat will die Spitalplanung und die Bestimmung der Spitaltarife verbessern»: Bis zum 20. Mai 2020 dauert demnach eine Vernehmlassung für eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung, die bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Dabei geht es namentlich um eine weitere Vereinheitlichung der Anforderungen für die Planung der Spitäler und Pflegeheime. Zudem sollen die Spitaltarife für den stationären Bereich künftig schweizweit gleich ermittelt werden. Die Massnahmen sollen dazu dienen, die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Kosten im stationären Bereich zu dämpfen. Wohl deshalb wurde auch ein brisantes Verbot der mengenbezogenen Entschädigungen oder Boni an Spitalärztinnen und Spitalärzte in den Verordnungsentwurf hineingeschmuggelt.

Ungerechtfertigte Mengenausweitung bekämpfen
Wörtlich steht in der Medieninformation des Bundesrats über den Entwurf für die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung: «Die Kantone müssen die Planung der Spitäler und Pflegeheime stärker koordinieren. Zudem dürfen die Spitäler auf kantonalen Spitallisten keine mengenbezogenen Entschädigungen oder Boni mehr auszahlen. Ziel ist es, die medizinisch ungerechtfertigte Mengenausweitung zu bekämpfen.»

Leistungen aus der Zusatzversicherung sind vom Verbot nicht betroffen
Medinside, das Portal für die Gesundheitsbranche, schreibt unter dem Titel «So will Alain Berset das Boni-Verbot an Spitälern durchsetzen»: Vom geplanten Verbot der mengenbezogenen Entschädigungen oder Boni «sind auch Privatspitäler betroffen, wenn sie weiterhin einen Leistungsauftrag erhalten und über die Grundversicherung abrechnen wollen. Allerdings fallen die Leistungen aus Zusatzversicherungen nicht unter die neue Regelung.»

Das Parlament haut in die gleiche Kerbe
Auch das Parlament will die Spitäler im Bereich der Entschädigungen an Ärztinnen und Ärzte an die kurze Leine nehmen. Der Nationalrat hat bereits die Motion «Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren für Ärzte und Ärztinnen in leitender Funktion» angenommen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Zudem ist die Motion «Schluss mit mengenabhängigen Bonusvereinbarungen oder Kickbacks» im Nationalrat hängig.



 
 

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