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HackerDie Cybersicherheitsspezialisten warnen: Kriminelle nutzen die aktuelle Unsicherheit rund um die Coronakrise für umfangreiche Cyberangriffe aller Art. Neben Privatpersonen sind namentlich Klein- und Mittelbetriebe betroffen, wie es auch Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen sind. Das unterstreicht die Notwendigkeit, für seine Praxis eine massgeschneiderte Cyberversicherung abzuschliessen. Zumal rechtlich der Grundsatz gilt: In der Regel bieten Softwarelieferanten und Cloudanbieter keinen Cyberversicherungsschutz für Schäden, die bei einem Cyberangriff bei den Kundinnen und Kunden entstehen, wenn sie als Softwarelieferant und als Cloudanbieter alles im Vertrag Festgelegte erfüllt und keine offensichtliche Fahrlässigkeit begangen haben.

Warnung des Sicherheitssoftwareanbieters ESET
ESET, Bratislava, ein globaler Anbieter von Sicherheitssoftware, warnt in einer Medienmitteilung vom 17. März 2020: «Das Coronavirus hat das öffentliche Leben nahezu lahmgelegt. Die Sorge bei der Bevölkerung ist gross. Diese Verunsicherung nutzen derzeit Cyberkriminelle aus und versuchen, als Trittbrettfahrer mit verschiedenen Kampagnen von der weltweiten Pandemie zu profitieren. Die ESET-Forscher beobachten aktuell einen massiven Anstieg krimineller Aktivitäten im Corona-News-Umfeld. Sehr verbreitet sind beispielsweise Spammails mit vermeintlichen Informationen zum Coronavirus von renommierten Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die eine schädliche PDF-Datei als Anhang beinhaltet.»

Alle notwendigen Cyberschutzmassnahmen ergreifen
Zum Schutz vor Cyberangriffen sollte jede medizinische Einrichtung zuerst mal alle notwendigen Cyberschutzmassnahmen ergreifen. Eine umfassende Anleitung, wie das geht, findet sich im «Merkblatt Informationssicherheit für KMUs» der Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI des Bundes sowie in den «Erläuterungen zum Datenschutz in der Arztpraxis».

Den potenziellen Cyberschaden versichern
Auch wenn alle Vorkehrungen für den Cyberschutz getroffen worden sind, kann es gleichwohl noch zu einem erfolgreichen Cyberangriff kommen: Oft geschieht das durch eine menschliche Unachtsamkeit. Kommt dazu: Softwarelieferanten und Cloudanbieter kommen für Schäden, die bei ihren Kundinnen und Kunden bei einem Cyberangriff entstehen, nicht auf, wenn sie alles im Vertrag Festgelegte erfüllt und keine offensichtliche Fahrlässigkeit begangen haben. Deshalb sollten Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen für sich selbst eine Cyberversicherung abschliessen. Denn die Schäden eines Cyberangriffs können bei den Betroffenen verheerend sein.

Massgeschneiderte Cyberversicherung für medizinische Einrichtungen
Die ABC Ärzteberatung hat speziell für medizinische Einrichtungen eine massgeschneiderte Cyberversicherung kreiert. Die Einzelheiten dazu finden Sie HIER.



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