Fragen ?
Kontakt

 

Arzt vor der PensionZuschrift von Dr. med. U. S. in G.: «Ich gehe bald in Pension und muss mich jetzt entscheiden, ob ich mein Alterskapital in Form einer sicheren lebenslangen Rente oder als Kapital oder einer Kombination davon beziehen will. Die Coronakrise und deren noch nicht absehbare Auswirkungen auf den Wert von Aktien, Immobilien und anderen Vermögenswerte hat mir wieder mal aufgezeigt, wie schwierig und riskant die Vermögensverwaltung ist: Unvorhergesehene Verluste können einem jederzeit und vielleicht gerade im dümmsten Zeitpunkt einen Teil des bezogenen Pensionskassenkapitals vernichten. Das spricht doch wohl eher für die sichere lebenslange Rente. Was meinen Sie?»

Den angestrebten Lebensstandard bewahren
Für die Planung im Hinblick auf den Ruhestand lautet die entscheidende Frage zuerst mal nicht «Rente oder Kapital», sondern: «Wieviel Geld brauche ich, um in den Jahren nach dem Berufsleben den angestrebten Lebensstandard Monat für Monat bis ans Lebensende zu finanzieren?» Für die Antwort auf diese Frage gilt: Alle laufenden Ausgaben sollten durch die laufenden Einnahmen finanziert werden: Renten, Erlöse aus allenfalls verbliebenen Erwerbstätigkeiten, Vermögensverzehr, sichere Zinsen und alle weiteren regelmässigen Eingänge wie beispielsweise Mieteinnahmen. Erst, wenn der abzudeckende Ausgabenstrom und dessen gesicherte Finanzierung bekannt sind, kann zur Antwort auf die Frage «Rente oder Kapital» geschritten werden.

Die Vorteile und die Nachteile der Rente
Aller Voraussicht nach ist die Rente aus einer Schweizer Pensionskasse bis ans Lebensende gesichert. Es gibt kein Kapitalanlagerisiko, meist aber auch keinen Inflationsschutz. Die Rente muss aber wie ein Lohneinkommen hundertprozentig versteuert werden. Die Witwe oder der Witwer und in vielen Fällen auch die langjährigen Konkubinatspartner erhalten nach dem Ableben des Erstberechtigen eine Hinterlassenenrente. Die Einzelheiten dafür sind im jeweiligen Pensionskassenreglement festgelegt. Sind beide Ehepartner oder berechtigten Konkubinatspartner gestorben und keine anspruchsberechtigten Waisen vorhanden, verfällt das nicht aufgebrauchte Kapital an die Pensionskasse.

Die Vorteile und die Nachteile des Kapitalbezugs
Beim Kapitalbezug, der mit einem Vorzugssteuersatz einmalig besteuert wird, können die notwendige Liquidität und damit der Kapitalverzehr individuell geplant werden. Für die Erzeugung der Kapitalrendite muss der Pensionierte jedoch das volle Anlagerisiko mit den damit verbundenen Erlösschwankungen tragen. Das ist in dieser Nullzinsperiode und im Nachgang zur Coronakrise sicher kein Zuckerschlecken. Dafür gibt es einen wichtigen Vorteil: Bleibt nach dem Ableben der Ehepartner Kapital übrig, kann es voll vererbt werden.
Auf der andern Seite könnte bei einer schlechten Ausgabendisziplin, einem ungewöhnlich langen Leben oder einem empfindlichen Vermögensanlagenverlust das Kapital allenfalls nicht bis ans Lebensende reichen. Dann verbleiben in der Regel nur noch die AHV und damit verbundene Ergänzungsleistungen.

Faustregel und Möglichkeit der Kombination
Eine Faustregel: Alle, die sich mit der riskanten Verwaltung des Pensionskassenkapitals nicht intensiv beschäftigen wollen, sollten auf die sichere lebenslange Rente setzen. Der Kapitalbezug zwingt auf jeden Fall, sich um das sprunghaft gestiegene Privatvermögen sorgfältig zu kümmern.
Beliebt ist auch ein Mittelweg: Die Kombination von Kapitalteilbezug und Rente. Dabei wird im errechneten Haushaltsbudget der normale Liquiditätsbedarf mit der Rente und den übrigen budgetierten Einnahmen sichergestellt. Für die angestrebten Extras und den allfälligen Willen, vom Pensionskassenkapital etwas zu vererben, wird das bezogene Kapital genutzt.



Weitere Optionen