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EPDAus der Sicht des Gesetzgebers ist eigentlich alles klar: Gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), das seit dem 15. April 2017 in Kraft ist, müssen Akutspitäler, Rehakliniken und stationäre Psychiatrien sich innert drei Jahren einer zertifizierten Stammgemeinschaft anschliessen und das Elektronische Patientendossier nutzen. Die dreijährige Frist ist am 15. April 2020 abgelaufen. Die interessierten Medizinalpersonen sowie die Patientinnen und Patienten warten allerdings nach wie vor auf die Einführung des Elektronischen Patientendossiers. Gerade in der Coronakrise würde das Elektronische Patientendossier als digitale Echtzeitdatenquelle wertvolle Dienste leisten. Fragt sich, wie lange die unglaubliche Zangengeburt des Elektronischen Patientendossiers noch dauert.

Zertifizierung der Stammgemeinschaften stottert
Eine Vielzahl von Akteuren arbeitet derzeit an der Einführung des Elektronischen Patientendossiers EPD. Neben den dezentralen Stammgemeinschaften, die das EPD anbieten werden, sind dies die Entwickler der technischen Plattformen, die Zertifizierungsstellen, die Akkreditierungsstelle und die Anbieter von elektronischen Identifikationsmitteln.
Aber: Die Arbeiten an der Zertifizierung der Stammgemeinschaften sind Anfang März 2020 ins Stocken geraten. Es zeigte sich, dass unterschiedliche Auffassungen über die letzten Schritte der Zertifizierung bestanden. Dies betraf insbesondere die Sicherheit der Daten der Kommunikation und der Netzwerke. Inzwischen sollen die offenen Punkte geklärt sein und die Zertifizierungsverfahren laufen weiter.

Zertifizierungsverfahren können noch bis in den Frühling 2021 dauern
Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass der Aufbau der Stammgemeinschaften aufwändig ist und das Zertifizierungsverfahren anspruchsvoll bleibt. Dies gerade auch wegen der sehr hohen Anforderungen an den Datenschutz und an die Datensicherheit des national vernetzten EPD-Systems. Die Zertifizierung der Stammgemeinschaften muss zum Schutz der Patientinnen und Patienten sorgfältig durchgeführt werden und benötigt deshalb weitere Zeit. Aufgrund der aktuellen Pläne der Stammgemeinschaften zeichnet sich ab, dass die Zertifizierungsverfahren zwischen Herbst 2020 und Frühling 2021 abgeschlossen werden können.

Es gibt wohl zuerst dreimonatige Probeläufe
Sobald eine Stammgemeinschaft zertifiziert ist, kann sie mit der Einführung des EPD bei ihren Gesundheitsfachpersonen und der Bevölkerung im Einzugsgebiet beginnen. Dabei kann eine Stammgemeinschaft sofort in einen flächendeckenden Regelbetrieb gehen, oder sie kann die Prozesse schrittweise erproben und optimieren.
Für Stammgemeinschaften, die schrittweise vorgehen wollen, hat eHealth Suisse eine neue Umsetzungshilfe «Pilotbetriebsphase» erarbeitet. Ein Pilotbetrieb deckt zwar von Anfang an den gesamten EPD-Funktionsumfang ab, die Anzahl der Teilnehmer ist aber begrenzt und wird stufenweise erhöht. Gemäss der Umsetzungshilfe dauert eine Pilotbetriebsphase rund drei Monate, wobei die Stammgemeinschaften frei sind, diese in ihren Einführungsplan aufzunehmen oder ein anderes Vorgehen zu wählen.



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