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Sinkender-UmwandlungssatzEntwarnung: Die Schweizer Pensionskassen haben sich vom Coronaschock erholt. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Verpflichtungen liegt wieder bei 106.8 Prozent. Das ist ein Ergebnis des traditionellen «Pensionskassen-Risiko-Check-up» des St. Galler Pensionskassenberatungsunternehmens Complementa. Unschön sieht es aber mehr denn je für die in Zukunft zu erwartenden Pensionskassenrenten aus. Der durchschnittliche Umwandlungssatz liegt schon jetzt nur noch auf 5.57 Prozent. Das heisst: Für eine Million Franken Vorsorgekapital gibt es nur noch eine Jahresrente von 55'700 Franken. Dieser Wert wird weiter sinken.

Der Umwandlungssatz sinkt kontinuierlich
Im neusten «Pensionskassen-Risiko-Check-up» stellt Complementa sinngemäss fest: Derzeit wird für das angesparte Vorsorgekapital von Neurentnerinnen und Neurentnern durchschnittlich ein Umwandlungssatz von 5.57 Prozent angewandt. Für eine Million Franken Vorsorgekapital gibt es mithin eine Jahresrente von 55'700 Franken. In der Umfrage geben die Pensionskassen an, dass bis ins Jahr 2025 bereits Senkungen des Umwandlungssatzes auf 5.32 Prozent geplant sind. Wegen der tiefen Zinsen und der steigenden Lebenserwartung liegt der versicherungsmathematisch korrekte Wert allerdings schon jetzt nur noch bei 4.68 Prozent: Für eine Million Vorsorgekapital sollte die Jahresrente mathematisch korrekt mithin nur noch 46'800 Franken betragen.

Wie tief darf der Umwandlungssatz sinken?
Angesichts stetig sinkender Umwandlungssätze stellt sich die Frage, wie tief dieser Satz sinken darf, bevor das Pensionskassenwesen grundsätzlich in Frage gestellt wird. Aus den Umfrageantworten der Pensionskassenverantwortlichen lässt sich folgern, dass ein Rentenumwandlungssatz von 5.0 Prozent grösstenteils vertretbar scheint. Ein Umwandlungssatz von 4.5 Prozent ist noch für die Hälfte der Pensionskassenverantwortlichen akzeptabel.
Der Umwandlungssatz sollte aber nicht unter die Schwelle von 4.0 Prozent sinken. Bei einem solchen Wert würden 86 Prozent der Befragten Pensionskassenverantwortlichen die Sinnhaftigkeit des Pensionskassenwesens als gefährdet sehen.

Was kann man als aktiver Beschäftigter zur Neutralisierung der erwarteten Pensionskassenrentensenkungen unternehmen?
Die sinkenden Pensionskassenrenten sind eine Tatsache. Wer nach der Pensionierung zur Bestreitung des Lebensunterhalts ein höheres Einkommen als die ordentlich zu erwartenden Renten braucht, kann im Rahmen einer aktiven und bewussten Pensionierungsplanung eine oder mehrere dieser fünf Möglichkeiten nutzen:

  • Das Pensionskassenkapital mittels freiwilliger Pensionskasseneinkäufen, die man jeweils vom steuerbaren Einkommen abziehen kann, auf die gewünschte Höhe hieven. Dabei gilt es abzuklären, ob seine Pensionskasse gesund ist und niemals saniert werden muss.
  • Nach dem ordentlichen Pensionsalter ganz oder teilweise weiterarbeiten, die Pensionskasse damit weiter äufnen und den Bezug der Altersrenten entsprechend ganz oder teilweise aufschieben.
  • Die ebenfalls steuerbegünstigte freiwillige Vorsorgesäule 3a nutzen.
  • Mit einem möglichst gut eigenfinanzierten Eigenheim die Wohnkosten nach der Pensionierung tief halten.
  • Das freie Privatvermögen durch das laufende Sparen und eine geschickte Geldanlage Schritt für Schritt vermehren.



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