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ArztzeugnisNationalrätin Ruth Humbel will mit ihrem Postulat 13.3224 «Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten», dass der Bundesrat für die Arztzeugnisse anstelle der Krankenversicherungen nach neuen Finanzierungsquellen sucht. Im unlängst erschienen Bericht «Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten - Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 13.3224 Humbel» kommt der Bundesrat zum Schluss: «Angesichts des begrenzten Sparpotenzials und mangels einer vertretbaren Alternative sollen die Kosten von Arztzeugnissen weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Die Verwendung von telemedizinisch erlangten Arztzeugnissen ist jedoch eine interessante Option, insbesondere zur Entlastung der Arztpraxen in Gesundheitskrisen.»

Es geht um grob geschätzte 200 Millionen Franken
Es lässt sich nicht genau beziffern, welche Kosten die Arztzeugnisse zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verursachen. santésuisse hat diese Kosten grob auf 200 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Da keine gesonderte Tarifposition für das Ausstellen von Arztzeugnissen besteht, sind jedoch keine genauen Zahlen verfügbar.
Der Bundesrat erwägt: Es ist nur vermeintlich eine gute Idee, die Kosten für das Einholen von Arztzeugnissen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auszunehmen. Zum einen wäre der eingesparte Betrag unerheblich und zum anderen würde dieser Vorschlag mehr Probleme verursachen als lösen. Denn die Arbeitgeber lehnen es ab, diese Kosten zu übernehmen. Würden die Kosten auf die Versicherten überwälzt, würden sich einige von ihnen entscheiden, trotz ihres Gesundheitszustands weiterzuarbeiten. Dadurch könnten sie ihre Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen anstecken. Ausserdem könnte sich ihr Zustand verschlimmern.
Fazit: Angesichts des begrenzten Sparpotenzials und mangels einer vertretbaren Alternative sollen die Kosten von Arztzeugnissen deshalb weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden.

Arztzeugnisse im Rahmen der Telemedizin
Zu den Arztzeugnissen im Rahmen der Telemedizin sagt der Bundesrat: Das Einholen von Arztzeugnissen über die Telemedizin ist zurzeit noch eine Randerscheinung, dürfte jedoch künftig an Bedeutung zunehmen. Wenn mehr Versicherte bei Bagatellfällen die Telemedizin beanspruchen, besteht folglich ein beachtliches Sparpotenzial. Darüber hinaus haben die Versicherten während der Coronavirus-Pandemie wahrscheinlich häufiger die Telemedizin genutzt, um ein Arztzeugnis zu erhalten. Das galt vor allem während der Zeit des Lockdowns, als die Arztpraxen nur für Notfälle geöffnet waren. Dies ist daher ein sehr interessanter Weg, um namentlich in Gesundheitskrisen die Arztpraxen zu entlasten.
Fazit: Die Verwendung von telefonisch erlangten Arztzeugnissen ist eine interessante Option, insbesondere zur Entlastung der Arztpraxen in Gesundheitskrisen.

Erst nach längerer Arbeitsunfähigkeit ein Arztzeugnis verlangen
Das Arztzeugnis wird im Obligationenrecht nicht erwähnt. Deswegen obliegt es dem Arbeitgeber, im Arbeitsvertrag oder im Reglement festzulegen, in welchen Situationen und ab wie vielen Tagen der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmende ein Arztzeugnis einholen muss. Im Februar 2019 teilte die Versicherung Bâloise beispielsweise mit, sie werde von ihrem Personal von nun an erst ab dem elften Krankheitstag ein Arztzeugnis verlangen. Und die Leiterin des Ressorts Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht beim Schweizerischen Arbeitgeberverband erachtet es laut dem Bericht des Bundesrats als sinnvoll, bei unproblematischen kurzen Krankheitsabsenzen nicht in jedem Fall ein Arztzeugnis einzufordern.
Fazit: Es liessen sich im Bereich des Arztzeugnisses erhebliche Einsparungen erzielen, wenn sich möglichst viele Unternehmen entschliessen würden, erst nach längerer Arbeitsunfähigkeit ein Arztzeugnis zu verlangen. Allerdings muss dies auf freiwilliger Basis erfolgen, denn die Arbeitgeber müssen eine gewisse Flexibilität bewahren können. Überdies kommt eine Änderung des Obligationenrechts zur Regelung dieser Frage nicht in Betracht.



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