Fragen ?
Kontakt

 

E-TrottinettFrage von Dr. med. G. A. in Z.: «Ich bin ein Fan von E-Trottinetten. Mein Sohn, 14-jährig, und meine Tochter, 17-jährig, nutzen unser privates E-Trottinett. Und in unserer Gemeinschaftspraxis mit verschiedenen ärztlichen Disziplinen haben wir zwei E-Trottinette für Hausbesuche. Ich frage mich nun, wie wir die E-Trottinette und deren Nutzung korrekt versichern, damit alle möglichen Versicherungsrisiken abgedeckt sind.»

Das sind die technischen Anforderungen an E-Trottinette
Die technischen Anforderungen an die E-Trottinette sind im Dokument «Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern und Elektro-Rikschas (Stand 1. Feb. 2019/Version vom 1. März 2021» zu finden. Die wichtigsten Punkte sind die Folgenden:

 E Trottinett Definition

Wichtig ist: Nur E-Trottinette mit einer Höchstleistung von 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometer sind im Verkehr den Fahrrädern gleichgestellt. Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers zu überprüfen, ob die technischen Anforderungen den gesetzlichen Vorgaben genügen. Jugendliche von 14 bis 16 Jahren brauchen den Führerausweis der Kategorie M. Ab 16 Jahren braucht es keinen Führerausweis.

E-Trottinette mit höherer Leistung als 500 Watt gelten als Motorfahrräder
Heute gibt es E-Trottinette mit höherer Leistung. Wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von über 20 Stundenkilometern erreichen und über eine Leistung von mehr als 500 Watt verfügen, gelten Sie als Motorfahrräder und müssen deshalb typengenehmigt sein, um die Schweizer Strassenzulassung zu erhalten: Ein Fahrzeug dieses Typs wird vom zuständigen Strassenverkehrsamt auf Herz und Nieren geprüft. Erfüllt es alle Anforderungen erhält dieser Fahrzeugtyp eine Typengenehmigung und ist somit für Schweizer Strassen zugelassen. Die Typengenehmigung wird im Normalfall vom Hersteller oder Importeur beantragt, bevor das Gerät auf den Schweizer Markt kommt. Der Fahrzeugkäufer erhält beim Kauf seines Fahrzeugs einen Fahrzeugausweis. Mit diesem kann er ein gelbes Motorfahrradkontrollschild und eine Motorfahrradvignette lösen, welche jährlich zu erneuern ist und die Haftpflichtversicherung beinhaltet.
Mithin gilt: Zugelassene E-Trottinette mit höherer Leistung als 500 Watt haben über das obligatorische gelbe Motorfahrradkontrollschild und die Motorfahrradvignette eine Haftpflichtversicherung. Zudem gilt hier im Gegensatz zu den langsameren E-Trottinetten im Schweizer Strassenverkehr die obligatorische Motorfahrradhelmpflicht und es braucht für alle einen Führerausweis der Kategorie M.

Haftpflichtversicherung von E-Trottinetten
Bei E-Trottinetten mit einer Höchstleistung von 500 Watt gibt es keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Deshalb muss jeder, der ein solches E-Trottinett benutzt, über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, die E-Trottinette einschliesst. Ob das der Fall ist, muss beim Versicherer abgeklärt werden. Schickt ein Arbeitgebender Mitarbeitende mit solchen E-Trottinetten auf die Tour, muss er sicher sein, dass die Privathaftpflichtversicherung der E-Trottinettnutzerin oder des E-Trottinettnutzers besteht oder abgeschlossen wird.
Zugelassene E-Trottinette mit einer Höchstleistung von über 500 Watt sind über das obligatorische gelbe Motorfahrradkontrollschild und die Motorfahrradvignette haftpflichtversichert.
Achtung: Wer mit einem für den Strassenverkehr nicht zugelassenen E-Trottinett von über 500 Watt auf öffentlichem Grund fährt, riskiert nicht nur eine Busse der Polizei. Kommt es zu einem selbstverschuldeten Sach- oder Personenschaden, kann die Privathaftpflichtversicherung die Leistungen kürzen oder darf die Kosten sogar vom Versicherten zurückverlangen.

Diebstahlversicherung von E-Trottinetten
Private E-Trottinette sind in der Regel gegen Diebstahl versichert, wenn in der Hausratversicherung die Deckung «einfacher Diebstahl auswärts» eingeschlossen ist. Ob das der Fall ist, muss beim Versicherer abgeklärt werden.
E-Trottinette, die einer Arztpraxis oder einer anderen medizinischen Einrichtung gehören, können im Rahmen der Praxisinventarversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Das ist mit dem Versicherungsberater abzuklären.

Unfallversicherung bei Selbstunfällen mit E-Trottinetten
Bei Selbstunfällen mit E-Trottinetten kommt die in der Krankenversicherung eingeschlossene Unfallversicherung der E-Trottinettnutzerin oder des E-Trottinettnutzers zum Zug oder die obligatorische Unfallversicherung der Erwerbstätigen. Bei Mitarbeitenden einer Arztpraxis oder einer anderen medizinischen Einrichtung profitiert die E-Trottinettnutzerin oder der E-Trottinettnutzer mithin von der obligatorischen Unfallversicherung des Arbeitgebenden und von den von der Arztpraxis oder einer anderen medizinischen Einrichtung abgeschlossen Zusatzdeckungen.



Jetzt einen Vorsorge- und Versicherungspolicen-Check-up machen!
Die Risiken, denen man ausgesetzt ist, sowie die Bedürfnisse nach Sicherheit, Vorsorge und Versicherungsschutz ändern sich immer wieder. Deshalb lohnt sich ein totaler Vorsorge- und Versicherungspolicen-Check-up. Rufen Sie uns auf Telefon 041 368 56 56 einfach an oder kontaktieren Sie uns online!



Weitere Optionen