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Pandemieversicherung«Konzept einer Pandemieversicherung wird vorerst nicht weiterverfolgt», lautet der Titel der bundesrätlichen Medienmitteilung vom 1. April 2021. Demnach hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD den Bundesrat am 31. März 2021 über die Abklärungen betreffend eine Pandemieversicherung informiert. Im Zentrum standen dabei die zusammen mit der Versicherungsbranche geleisteten Arbeiten sowie der Entscheid, die Arbeiten am Konzept vorerst nicht fortzuführen. Im Klartext: Das Projekt für eine obligatorische Schweizer Pandemieversicherung ist vom Bundesrat versenkt worden.

69-seitiges Dokument «Projekt ‘Pandemieversicherung’ - Bericht der Arbeitsgruppe»
Vertreter verschiedener Departemente sowie der Versicherungsbranche erarbeiteten 2020 unter der Leitung des Eidgenössische Finanzdepartement EFD ein Konzept für eine Pandemieversicherung für Unternehmen. Anschliessend lud das Finanzdepartement Vertreter der Wirtschaft ein, sich dazu zu äussern. All diese Arbeiten und Stellungnahmen finden sich im 69-seitigen Dokument «Projekt ‘Pandemieversicherung’ - Bericht der Arbeitsgruppe».

Pandemieversicherung müsste für alle Unternehmen obligatorisch sein
Gemäss dem Vorschlag der Arbeitsgruppe würde das zur Deckung künftiger Pandemieschäden notwendige Kapital über Prämien für eine Pandemieversicherung angesammelt. Der Staat würde einen sehr hohen Anteil der Risiken tragen, die langfristig mittels der Prämien gedeckt werden sollten. Die Unternehmen erhielten im Pandemiefallfall vertragliche Entschädigungsleistungen. Im Gegenzug müssten die Unternehmen aber eine jährliche Pandemieversicherungsprämie entrichten. Deren Höhe könnte sich nur dann in einem vertretbaren Rahmen bewegen, wenn die Pandemieversicherung für alle rund 600'000 in der Schweiz tätigen Unternehmen obligatorisch wäre.

Pandemieversicherung bräuchte wohl eine Verfassungsgrundlage
Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen klare Anzeichen, dass die Schweizer Unternehmen grossmehrheitlich eine Pandemieversicherung in dieser Art wollen. Besonders das Obligatorium stösst auf Ablehnung in breiten Kreisen. Die anfallenden Prämien würden in diesem Fall als eine steuerähnliche Abgabe betrachtet. Kommt dazu: Für eine obligatorische Pandemieversicherung müsste voraussichtlich eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Ergebnis: Der Bundesrat verzichtet darauf, das Konzept einer obligatorischen Pandemieversicherung weiterzuverfolgen. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD bleibt aber mit der Versicherungsbranche in Kontakt und ist offen für allfällige alternative Vorschläge.

 

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