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Elektronisches-PatientendossierMedienmitteilung vom 11. August 2021: Der Bundesrat hat den Bericht «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?» verabschiedet. Aufgrund des derzeit desolaten Zustands der Verbreitung des Elektronischen Patientendossiers hat sich der Bundesrat entschieden, die Bevölkerung mit regionalen Kampagnen gezielt über den Nutzen des Elektronischen Patientendossiers zu informieren. Zudem sollen die Gesundheitsfachpersonen schon während ihrer Ausbildungen und Weiterbildungen für die Nutzung des Elektronischen Patientendossiers befähigt werden. Das soll zusammen mit den Kantonen und anderen Akteuren rasch umgesetzt werden. Andere Massnahmen wie beispielsweise die Ermöglichung einer zentralen Ablage für dynamische Patientendaten erfordern Gesetzanpassungen. Der Bundesrat hat sich deshalb entschieden, das «Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG» einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Dann soll entschieden werden, welche der Massnahmen zur Förderung der Verbreitung und Nutzung des Elektronischen Patientendossiers im Zuge einer Gesetzesrevision umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat wird bis Ende Februar 2022 über das weitere Vorgehen entscheiden. Lesen Sie mehr über den Stand des Elektronischen Patientendossiers.

Nationalrätliches Postulat als Auslöser
Laut der Medienmitteilung des Bundesrats ist das Elektronische Patientendossier derzeit mit grossen Herausforderungen konfrontiert: Die nachhaltige Finanzierung ist nicht ausreichend sichergestellt. Die dezentrale Umsetzung und das komplexe Zertifizierungsverfahren erschweren die Umsetzung des «Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier EPDG» und haben zu Verzögerungen geführt. Weil das EPDG als Rahmengesetz ausgestaltet wurde, sind nur wenige Zuständigkeiten geregelt. Ausserdem hat sich schon früh gezeigt, dass bestimmte Weiterentwicklungen notwendig sein werden, um den Nutzen des Elektronischen Patientendossiers für alle Beteiligten zu erhöhen. Aufgrund dieser Herausforderungen hat der Bundesrat schon im Jahr 2019 das nationalrätliche Postulat «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?» entgegengenommen.

Aufhebung der Freiwilligkeit im ambulanten Bereich
Aufgrund des Postulats ist der Grundlagenbericht «Massnahmen zur Verbreitung des elektronischen Patientendossiers» verfasst worden. Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der bereits getroffenen und geplanten Massnahmen zur Verbreitung des Elektronischen Patientendossiers, eine Analyse von Verbreitungsmassnahmen in Deutschland und Österreich sowie eine Auslegeordnung möglicher weiterer Massnahmen, die zur Verbreitung und Nutzung des Elektronischen Patientendossiers beitragen können. Zudem wird klar festgestellt, dass die vom Parlament bereits beschlossene Aufhebung der Freiwilligkeit des Elektronischen Patientendossiers im ambulanten Bereich erheblich zu dessen Verbreitung beitragen wird. Zur raschen Förderung des Erfolgs des Elektronischen Patientendossiers werden sieben Topmassnahmen aufgeführt:

EPD Top7 Massnahmen EPD


Bundesrat will entschlossen handeln

Die Erkenntnisse aus dem Grundlagenbericht «Massnahmen zur Verbreitung des elektronischen Patientendossiers» sind in den nun am 11. August von der Landesregierung verabschiedeten Bericht des Bundesrats «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?» eingeflossen. Der Bundesrat drückt in diesem Bericht seinen Willen aus, die Verbreitung und Nutzung des elektronischen Patientendossiers künftig gezielt zu fördern. Mit dem Elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. Der erwartete Nutzen des Elektronischen Patientendossiers kann jedoch nur realisiert werden, wenn es von der Bevölkerung und von den Gesundheitsfachpersonen auch effektiv genutzt wird. Deshalb braucht es jetzt ab sofort und in den kommenden Monaten gezielte Massnahmen. Der Bundesrat will entschlossen handeln und neben den Sofortmassnahmen bis spätestens Ende Februar 2022 die notwendigen Gesetzesanpassungen vorschlagen.



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