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DigitalisierungDer Bundesrat will mit der Schaffung einer staatlichen Elektronischen Identität E-ID rasch vorwärts machen. Schon Mitte 2022 soll eine breit akzeptierte Neuauflage des am 7. März 2021 vom Volk versenkten Bundesgesetzes über die Elektronische Identität E-ID in die Vernehmlassung gehen. Zudem hat der Bundesrat die «Botschaft zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat DNG» verabschiedet und an das Parlament weitergleitet. Lesen Sie Einzelheiten zu diesen zwei Vorhaben im Dienste der dringend notwendigen Digitalisierung der Schweiz.

Elektronische Identität E-ID soll eine staatliche Lösung sein

Der Bundesrat will mit der Schaffung einer staatlichen Elektronischen Identität E-ID rasch vorwärts machen. Nach der Ablehnung des Bundesgesetzes über elektronische ldentifizierungsdienste in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 beauftragte die Regierung das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und dem Eidgenössischen Finanzdepartement eine Lösung für eine staatliche elektronische Identifizierung zu entwerfen. Der Gesetzesentwurf soll Mitte 2022 für die Vernehmlassung bereit sein.
Die künftige Elektronischen Identität E-ID soll auf einer staatlich betriebenen Infrastruktur beruhen. Sie könnte staatlichen und privaten Stellen für die Ausstellung unterschiedlicher digitaler Nachweise zur Verfügung stehen. Der Ausbau kann schrittweise erfolgen. Beispiele für Anwendungen sind Patientendossiers samt ärztlichen Rezepten, Strafregisterauszüge, Führerausweise, Hochschuldiplome.

Kein Obligatorium für die Elektronische Form öffentlicher Urkunden
Nach geltendem Recht müssen Originale von öffentlichen Urkunden als Papierdokumente erstellt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass in Zukunft das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt werden kann. Auf das im Vorentwurf noch vorgesehene Obligatorium zur Erstellung der Originale in elektronischer Form verzichtet er aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse. Der Entwurf zum «Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat DNG» regelt nur die Grundsätze zur Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden. Die detaillierten Ausführungsbestimmungen sollen auf Verordnungsebene geregelt werden.

Zentrales Urkundenregister
Die elektronischen Originale öffentlicher Urkunden sollen künftig in einem zentralen Urkundenregister gespeichert werden. Die gespeicherten Dokumente werden dort sicher aufbewahrt. Zudem bleiben sie langfristig lesbar und allfällige Fälschungen sind einfach zu beweisen. Das zentrale Urkundenregister soll vom Bund betrieben werden. Für Aufbau und Entwicklung des Systems werden 10 Millionen Franken veranschlagt. Der Betrieb kostet rund 3 Millionen Franken pro Jahr und soll nach einer Anlaufphase über Gebühren finanziert werden.

Alle Einzelheiten sind in der an das Parlament weitergeleiteten «Botschaft zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat DNG» zu finden.



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