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Arzt-40jaehrigAnfrage von Dr. med. K. A. in Z.: «Ich 40-jährig habe eine Lebensplanung gemacht. Diese sieht vor, mich mit 60 Jahren frühpensionieren zu lassen. Was soll ich da speziell vorkehren, damit ich dieses Vorhaben mit meinem normalen Arzteinkommen finanziell zu bewältigen vermag?»

Es geht um mehrere hunderttausend Franken
Wer als Gutverdiener an ein jährliches Familienbudget von beispielsweise 130'000 Franken gewohnt ist, muss bei einer Frühpensionierung mit 60 Jahren bis zum ordentlichen Pensionierungsalter von 65 Jahren fünfmal das jährliche Familienbudget finanzieren: Das sind 650'000 Franken. Dieser einfache Zusammenhang soll aufzeigen, um welche finanziellen Dimensionen es bei Frühpensionierungen geht. Dabei noch nicht berücksichtigt ist, dass bei Frühpensionierungen die Pensionskassenrente wegen fehlender Beitragsjahre viel tiefer ausfällt als bei Pensionierungen im ordentlichen Pensionierungsalter.

Ab 58 Jahren ist eine Frühpensionierung meist möglich
Laut Gesetz können die Pensionskassen den Bezug der Altersleistungen ab 58 zulassen. Einige Kassen sehen im Reglement ein höheres Alter vor. Auf jeden Fall gilt: Wer seine Altersleistung aus der Pensionskasse vorzeitig bezieht, verfügt über ein geringeres Alterskapital als bei der ordentlichen Pensionierung. Der Grund: Für die Frühpensionierungsjahre fallen sowohl die Beiträge wie auch die Zinsgutschriften zur Kapitaläufnung weg. Zudem wird der Satz, mit dem das Kapital in die lebenslange Rente umgerechnet wird, empfindlich gekürzt. Die meisten Pensionskassen schmälern die Renten von Frühpensionären um 5 bis 7 Prozent pro Vorbezugsjahr. Das ergibt bei einer Frühpensionierung mit 60 Jahren eine Rentenkürzung von 25 bis 35 Prozent.

AHV-Beitrag muss weiterbezahlt werden
Die AHV-Rente lässt sich abrufen, wenn das reguläre Pensionsalter in ein oder zwei Jahren erreicht wird. Ein höherer als ein zweijähriger AHV-Vorbezug ist laut Gesetz nicht möglich. Die ein oder zwei Jahre vorbezogene Rente wird lebenslang gekürzt. Die Kürzung beträgt 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr, mithin höchstens 13,6 Prozent. Frühpensionierung hin oder her, bis zum ordentlichen AHV-Alter besteht die AHV-Beitragspflicht. Bei Ehepaaren zahlt entweder der erwerbstätige Partner oder es wird der Beitrag für Nichterwerbstätige fällig.

Wie man seine Frühpensionierung finanziell erträglich machen kann
Wer sich schon mit 60 Jahren frühpensionieren lassen will, muss möglichst frühzeitig eine sorgfältige langfristige persönliche Finanzplanung machen. Es ist gut, damit mit 40 Jahren zu beginnen. Diese langfristige Finanzplanung sollte die folgenden Massnahmen einschliessen:

  • Das Pensionskassenkapital wird mittels regelmässiger freiwilliger Pensionskasseneinkäufe, die man jeweils voll vom steuerbaren Einkommen abziehen kann, auf die für die Frühpensionierung notwendige und reglementarisch erlaubte Höhe gehievt. Dabei gilt es abzuklären, ob seine Pensionskasse mit höchster Wahrscheinlichkeit gesund ist und niemals saniert werden muss.
  • Die steuerbegünstigte freiwillige Vorsorgesäule 3a soll bis zur Frühpensionierung voll genutzt werden.
  • Ab der Frühpension muss die Versicherung von Tod, Unfall und Invalidität auf dem gewünschten Niveau sichergestellt werden.
  • Mit einem möglichst gut eigenfinanzierten oder voll abbezahlten Eigenheim sollen die Wohnkosten nach der Frühpensionierung tief gehalten werden.
  • Das freie Privatvermögen muss durch das laufende Sparen und mittels einer geschickten Geldanlage Schritt für Schritt so viel wie möglich vermehrt werden. Nach der Frühpensionierung muss die Geldanlage mit einem Vermögensentnahmeplan kombiniert werden, damit der gewünschte Lebensstandard zusammen mit den Renten bis ins hohe Alter gesichert ist.
  • Mögliche zusätzliche Massnahme, zu der man allerdings kaum selbst etwas beitragen kann: Potenziell zu erwartende Erbschaften in die Finanzplanung miteinbeziehen.



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